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BUNDESBEAUFTRAGTE für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - Pressestelle - E-Mail: presse@bstu.de |
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08.03.2002 |
| P R E S S E M I T T E I L U N G | |
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Stellungnahme der Bundesbeauftragten zum Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 08.03.2002 Die Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen, Marianne Birthler, bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Der Rechtsstreit um die Akten von Helmut Kohl wird, wie befürchtet, zum Anlass dafür, dass die Aufarbeitung durch Forscher und Publizisten einen empfindlichen Rückschlag erleidet. Informationen zu Personen der Zeitgeschichte, von Amtsträgern und von Inhabern politischer Funktionen können ab jetzt, soweit sie nicht Mitarbeiter des MfS waren, nur noch mit deren ausdrücklicher Einwilligung genutzt werden. Andernfalls müssen in den Unterlagen ihre Namen und alle Informationen, die Rückschlüsse auf diese Personen zulassen, konsequent gestrichen werden. Damit sind sie in vielen Fällen für die Aufarbeitung wertlos. Dies gilt auch für Unterlagen, in denen Namen von SED-Funktionären, Richtern oder Staatsfunk-tionären genannt werden. Damit werden auch Personen vom Urteil profitieren, die als Stützen der SED-Diktatur fungierten. Das Urteil ist rechtskräftig. Das bedeutet, dass ab Montag vorerst keine weiteren Akten zu Personen der Zeitgeschichte, Amtsträgern und Inhabern politischer Funktionen mehr herausgegeben werden. Das betrifft über 2000 Anträge von Wissenschaftlern und Publizisten. Wir werden prüfen, welche Unterlagen angesichts des heute ergangenen Urteils noch nutzbar sind und unter welchen Bedingungen. Nicht betroffen vom Urteil sind Sachakten ohne Personenbezug, Akten von Stasi-Mitarbeitern, von Stasi-Begünstigten sowie Unterlagen, für die eine Einwilligungserklärung von Betroffenen und Dritten vorliegt. Ob und inwieweit Akten zu NS-Kriegsverbrechern, die von der Staatssicherheit angelegt worden sind und die in der Begrifflichkeit des Stasiunterlagengesetzes als Akten von Betroffenen oder Dritten anzusehen sind, von der heutigen Entscheidung betroffen sind, lässt sich erst nach Zuleitung der schriftlichen Urteilsbegründung beantworten. Der weitere Zugang zu Unterlagen über Personen der Zeitgeschichte, Amtsinhaber und Inhaber politischer Funktionen ohne deren ausdrückliche Einwilligung entsprechend der bisherigen Praxis der Behörde wäre nur über eine Initiative des Gesetzgebers wieder zu ermöglichen. Christian Booß, Pressesprecher Pressemitteilungen auch unter www.bstu.de. Dort auch Informationen zum Thema "Aktenstreit" |
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