In der nachfolgenden gutachterlichen Stellungnahme wird auch die von Dr. Gysi gegenwärtig selbst gebrauchte These widerlegt, daß die Decknamen "Gregor", "Notar" oder "Sputnik" lediglich Bezeichnungen für eine Sammlung von Informationen seien, die zwar einen bestimmten Sachverhalt beträfen, aber aus verschiedenen Quellen stammten.
...Ergänzender Bericht: Zur "Gutachterlichen Stellungnahme..." (26. Mai 1995)
Gutachten der BStU zu Gegor Gysi für Bundestagsausschuß
Der Bundesbeauftragte
für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik
Az.: 11635/92
Z
Gutachterliche Stellungnahme
zu in der Behörde des
Bundesbeauftragten aufgefundenen Unterlagen,
die mit Dr. Gregor
Gysi im Zusammenhang stehen
und
Dokumentenanhang.
Vorgelegt entsprechend dem
Auftrag
des Deutschen Bundestages,
Ausschuß für Wahlprüfung,
Immunität und
Geschäftsordnung
vom 09. Februar 1995
Inhaltsverzeichnis
Einführung
1. Informationen der HA XX/9, die hinsichtlich ihrer Entstehung und ihres Inhaltes auf den IM-Vorlauf "Gregor", GMS "Notar" und IM "Notar" zurückzuführen sind
3. Zu den aufgefundenen Finanzbelegen
4. IM-Vorlauf-Akte
4.1 Zum Inhalt der IM-Vorlauf-Akte
4.2 Zur Registrierung des IM-Vorlaufes "Gregor"
5. Zum Vorgang einer "Operativen Personenkontrolle" (OPK) über Dr. Gysi
Einführung
Die bisher in der Behörde des Bundesbeauftragten aufgefundenen und zum großen Teil der Öffentlichkeit bereits bekannten Dokumente mit Hinweisen über die Weitergabe von Informationen über oppositionelle Bürger der DDR durch den Rechtsanwalt Dr. Gysi an das Ministerium für Staatssicherheit zeigen deutlich: Einerseits, daß langjährige Kontakte bestanden zwischen Dr. Gysi und der Hauptabteilung XX, der Diensteinheit, die im Gesamtrahmen des MfS die Federführung bei der "vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit" in der DDR hatte, und andererseits, daß er nicht förmlich als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) erfaßt war.
Die Zusammenarbeit fand in dem Zeitraum von 1978 - 1989 durchgängig mit den MfS-Offizieren Reuter, zuletzt Oberst und seit 1981 in der Dienststellung eines Abteilungsleiters beim MfS, und dessen langjährigem Stellvertreter, Oberstleutnant Lohr, statt. Beide nahmen auf zentraler Ebene des MfS eine entscheidende Stellung bei der "operativen Bearbeitung" der sogenannten Untergrundszene in der DDR ein.
Angefangen von der anwaltlichen Vertretung Dr. Rudolf Bahros 1978, der Übernahme des Rechtsbeistandes von Prof. Dr. Robert Havemann und seiner Ehefrau Ende der 70er bzw. Anfang der 80er Jahre bis hin zur Rechtsberatung von Bärbel Bohley und anderen Personen, die aus der DDR ausgewiesen wurden und 1988 wieder einreisen konnten, war Dr. Gysi als Rechtsanwalt über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren für prominente Repräsentanten der "inneren Opposition" in der DDR tätig. Für das MfS wurde er deswegen immer mehr zu einer wichtigen Person bei "der Bekämpfung des politischen Untergrundes" in der DDR.
Die aufgefundenen Unterlagen legen den Schluß nahe, daß Dr. Gysi als anwaltlicher Vertreter von oppositionellen Bürger die Interessen des MfS mit durchzusetzen half und mandantenbezogene Informationen an das MfS weitergab. Diese Schlußfolgerung läßt sich auf folgende beispielhaft genannte Textstellen aus den vorhandenen Unterlagen stützen:
- In dem "Plan zur Verhinderung von Provokationen Robert Havemanns im Zusammenhang mit der Veranstaltung anläßlich des 35. Jahrestages der Befreiung des Zuchthauses Brandenburg..." vom 24.04.80 wird durch die HA XX/Operativgruppe (s. Fußnote Nr. 4) für den GMS "Gregor" festgehalten, wie er auf Robert Havemann Einfluß auszuüben und damit "operative" Interessen des MfS durchzusetzen hat (vgl. S. 182).
In den Jahren 1979 und 1980 hat Dr. Gysi ausführliche Informationen über seine Mandanten Dr. Rudolf Bahro und Prof. Robert Havemann an das MfS übermittelt. So informierte er am 06.12.1978 das MfS über sein Gespräch am 02.12.1978 mit Rudolf Bahro in der Haftanstalt Bautzen. Darin heißt es u. a.: "Aus Furcht, daß das Gespräch abgehört werden könnte, notierte er (R. Bahro - BStU)1) auf meinem Zettel, daß er bereits eine Meldung nach drüben lanciert habe, die eine Berichtigung der ADN-Nachricht über seine Verurteilung darstellen würde."
Die Unterlagen besagen weiterhin, daß mindestens seit Dezember 1978 verantwortliche Offiziere des MfS Kontakt zu Dr. Gysi mit der Zielstellung aufnahmen, von ihm Informationen über Absichten und Pläne seines Mandanten Rudolf Bahro zu erhalten. Damit verbunden sollten offensichtlich auch die Eignung und Bereitschaft von Dr. Gysi für eine längerfristige inoffizielle Zusammenarbeit mit dem MfS geprüft werden. Vor allem die von Dr. Gysi in bezug auf die "operative" Bearbeitung von Rudolf Bahro gezeigte "Zuverlässigkeit" und "hohe Einsatzbereitschaft" (s. Werbungsvorschlag vom 27.11.80, S. 375) nahm das MfS zum Anlaß, ihn als IM-Kandidaten zu registrieren, was aus der Existenz der IM-Vorlaufakte deutlich wird. Als vorläufiger Deckname wurde von MfS-Mitarbeitem "Gregor" gewählt. Nach Aktenlage kam es nicht zu einer förmlichen Verpflichtung von Dr. Gysi als IM und auch zu keiner entsprechenden Umregistrierung zu einem IM-Vorgang.
Stattdessen wurde die IM-Vorlaufakte "Gregor" nach dem außerordentlich langen Zeitraum von sechs Jahren geschlossen (vergl. Pkt. 4.) und Dr. Gysi sodann unter eine Operative Personenkontrolle (OPK)2) mit dem Decknamen "Sputnik" gestellt. Die dazu aufgefundenen Aktenstücke sind in nachfolgenden Abschnitten näher dargestellt.
Unabhängig von der Art seiner Registrierung durch das MfS hat Dr. Gysi in den Jahren 1978 bis 1988 bei Treffen mit den genannten Offizieren des MfS eine Vielzahl detaillierter Informationen über seine Mandanten und andere Personen, die sich in Rechtsfragen an ihn wandten, übermittelt. Dadurch war es dem MfS in vielen Fällen möglich, sich rechtzeitig auf geplante Aktivitäten solcher Personen, wie z. B. Bärbel Bohley, Gerd Poppe, Lutz Rathenow, Bettina Wegener u. a., einzustellen.
Unabhängig davon, ob Dr. Gysi als IM-Vorlauf "Gregor" oder als OPK "Sputnik" registriert war, wurde er in internen Informationen von den für ihn zuständigen MfS-Offiziere und in Einsatzplänen über den gesamten Zeitraum als IM bezeichnet, wobei die Decknamen "Gregor", "Notar" oder "Sputnik" verwendet wurden.
Die Gesamtheit des vorliegenden Materials läßt darüber hinaus den Schluß zu, daß bei Dr. Gysi in bezug auf seine Zusammenarbeit mit dem MfS eine "Einsatzrichtung" 3) (oppositionelle Bürger in der DDR), eine bestimmte Auftragsstruktur (Einfluß ausüben, Interessen des MfS durchsetzen) und offensichtlich auch die Bereitschaft, personenbezogene Informationen zu liefern, gegeben war. Eine solche Bereitschaft ist im Rahmen der "operativen Bearbeitung" von Personen durchaus ein Wesenszug der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS (vgl. u. a. Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, S. 11 f., GVS MfS 008-100/76).
In der nachfolgenden gutachterlichen Stellungnahme wird auch die von Dr. Gysi gegenwärtig selbst gebrauchte These widerlegt, daß die Decknamen "Gregor", "Notar" oder "Sputnik" lediglich Bezeichnungen für eine Sammlung von Informationen seien, die zwar einen bestimmten Sachverhalt beträfen, aber aus verschiedenen Quellen stammten. Denn tatsächlich waren "Gregor", "Notar" oder "Sputnik" Decknamen für ein und dieselbe Person, die abgestimmt mit dem MfS handelte, Kontakte zu operativ interessanten Personen besaß und solche Informationen lieferte, die nur von dieser Person selbst stammen konnten.
Die Stellungnahme der Behörde des Bundesbeauftragten beruht auf der Analyse
- der zu Dr. Gregor Gysi vom MfS angelegten IM-Vorlaufakte "Gregor", Archiv-Nr. AIM 9564/86
- von aufgefundenen Fragmenten einer OPK "Sputnik", Reg.-Nr. XV/4628/86
- von sogenannten Einsatzdokumenten der HA XX/Operativgruppe (HA XX/OG) bzw. der HA XX/94) zur "Bearbeitung" des politischen Untergrundes in der DDR sowie auf der Analyse einer Reihe von
- Aktenstücken aus operativen Vorgängen zu verschiedenen oppositionellen Personen. Diese in der Abteilung Xll 5) des MfS registrierten Vorgänge enthalten Informationen, die sich auf den Rechtsbeistand oder den juristischen Berater Dr. Gysi zurückführen lassen.
Grundlage dieser gutachterlichen Stellungnahme sind außerdem die in der Behörde des Bundesbeauftragten, insbesondere über die HA XX, vorliegenden umfänglichen Erkenntnisse über Arbeitsweisen und Praktiken des MfS bei der "Bekämpfung" des politischen Untergrundes" in der DDR.
Mit der Stellungnahme wird erstmals auf der Grundlage sämtlicher hierzu aufgefundener Unterlagen einschließlich der vom BStU bislang noch nicht beigezogenen Unterlagen aus operativen Vorgängen
- eine umfassende Darstellung der sich aus den Unterlagen ergebenden Kontakte zwischen Dr. Gysi und dem MfS vorgelegt.
Die im Text enthaltenen Seitenangaben beziehen sich auf den der Stellungnahme beigefügten Dokumentenanhang. Ausnahmen davon sind besonders gekennzeichnet. Erläuternde Bemerkungen zu Originalzitaten sind in Klammern gesetzt und mit dem Kürzel "'BStU" gekennzeichnet.
1. Informationen der HA XX/9, die hinsichtlich ihrer Entstehung und ihres Inhaltes auf den IM-Vorlauf "Gregor". GMS "Notar" und IM "Notar" zurückzuführen sind
a) Direkte Hinweise auf die Quelle
Grundlage der nachfolgenden Ausführungen bilden insgesamt 13 Unterlagen der HA XX/OG bzw. ab 1981 der HA XX/9 aus den Jahren 1978 bis 1988, die einen direkten Bezug auf den IM-Vorlauf "Gregor", GMS5) "Notar" sowie IM "Notar" enthalten. Bei diesen Dokumenten handelt es sich um zehn Abschriften vom Tonband, zwei Vermerke und einen Treffbericht, in denen im einzelnen 4mal der IM-Vorlauf "Gregor", 2mal der GMS "Notar" und 7mal der IM "Notar" als Quelle der entsprechenden Informationen bezeichnet wird.
Übereinstimmendes Merkmal aller dieser Informationen ist, daß es sich um die Dokumentation von Gesprächsinhalten des Rechtsanwaltes Dr. Gysi mit seinen Mandanten und anderen Personen handelt, die sich in Rechtsfragen an ihn wandten.
Die Analyse dieser Informationen, verbunden mit den Hier vorliegenden Kenntnissen über die Arbeitsweise der Hauptabteilung XX, legt den Schluß nahe, daß diese Informationen nur von einer einzigen Quelle stammen und nicht Ergebnis angewendeter unterschiedlicher Mittel und Methoden des MfS (z. B. Einsatz mehrerer IM, Abhörmaßnahmen, Postkontrolle, Beobachtung) sind oder der eine Sammlung daraus resultierender Erkenntnisse und deren Bündelung in einer Information darstellen.
Dafür spricht vor allem, daß es sich bei zehn der 13 Unterlagen um Abschriften von Tonbändern handelt, die den Inhalt von Gesprächen, die Dr. Gysi mit Mandanten führte, wiedergeben. Die in sich schlüssigen Abfolgen und Inhalte der in den Informationen dokumentierten Gesprächsführungen (z. B. erkennbare Eröffnung und Beendigung der Gespräche, logisches Anknüpfen an Inhalte vorausgegangener Gespräche, eingefügte eigene Wertungen der Quelle zu Aussagen und Verhaltensweisen ihrer Gesprächspartner, das Fehlen zeitlicher und örtlicher Brüche in den Informationen) verweisen darauf, daß es sich nicht um Informationen verschiedener Quellen handelt. Vielmehr muß demzufolge davon ausgegangen werden, daß diese Informationen von einer Person in einem Zuge auf Band gesprochen wurden.
Dafür spricht auch die Schnelligkeit der Informationsübermittlung zu einem Sachverhalt an das MfS. So erfolgte die Entgegennahme der Informationen über die Gesprächsinhalte des Dr. Gysi mit anderen Personen entweder am Tag der Gesprächsführung (drei Fälle), am darauffolgenden Tag (drei Fälle) oder innerhalb der nächsten vier Tage (fünf Fälle). Ein solch enger Zeitrahmen läßt eine direkte Informationsvermittlung vermuten. Würde es sich dagegen um die Sammlung von Informationen aus verschiedenen Quellen gehandelt haben, hätte das vorausgesetzt, daß bei
derart kurzen Zeitabständen zeitgleich mehrere IM beauftragt, Treffs mit ihnen durchgeführt, durch die Führungsoffiziere die erhaltenen Informationen anschließend sofort aufbereitet und an eine Stelle weitergeleitet werden, die aus der Vielzahl der Informationen eine Zusammenfassung hätte anfertigen müssen.Darüber hinaus ergäbe es auch keinen Sinn und stünde im Widerspruch zur "operativen" Praxis, die Informationsberichte ausdrücklich mit dem Vermerk "Tonbandabschrift", dem Decknamen einer informierenden Quelle sowie mit den Namen der entgegennehmenden MfS-Offiziere Reuter und Lohr zu versehen.
Die unter Berufung auf die Quellen IM-Vorlauf "Gregor", GMS oder IM "Notar" vorliegenden 13 Unterlagen der HA XX/9 können auch nicht als Ergebnisse von Abhörmaßnahmen angesehen werden. Ihnen fehlen zum einen jegliche Signaturen der für Abhörmaßnahmen zuständigen Abteilung 26 des MfS. Zum anderen wurden Abhörinformationen in der Regel auch in der Hauptabteilung XX als solche gekennzeichnet.
Des weiteren fehlen den Informationen jene charakteristischen Merkmale, die typisch für im Ergebnis von Abhörmaßnahmen entstandene Protokolle sind. So ist z. B. aufgrund von auf einen Gesprächsverlauf stets einwirkenden vielfältigen Nebengeräuschen (Radio, Fernseher, Verkehrslärm, andere Schallquellen) dessen wortgetreue Wiedergabe kaum möglich.
Deshalb taucht vor allem in umfangreichen Abhörprotokollen meist im Zusammenhang mit Namensnennungen, Ortsbezeichnungen, Zeitangaben usw. der Hinweis "phonetisch" auf, d. h., Abhörer oder Protokollschreiber sind sich nicht sicher, ob sie die entsprechende Passage richtig verstanden haben. Darüber hinaus beschränken sich Abhörprotokolle nur auf den eigentlichen Gesprächsverlauf und beinhalten keine Aussagen zur Atmosphäre zwischen den Gesprächsteilnehmern, Einschätzungen zum Befinden von Personen sowie zu Problemkreisen, über die beim Abhören nicht gesprochen wurde (Beispiele für Telefonabhörprotokolle s. S. 103, 104).
Aus den bisherigen Darlegungen ergibt sich:
Wäre der Deckname "Notar" die Bezeichnung einer über Dr. Gysi durch die Hauptabteilung XX/9 geführten Materialsammlung, so müßten entweder alle oder mindestens eine Vielzahl darin enthaltener Informationen, die von unterschiedlichen Quellen sowie von verschiedenen hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS zu Dr. Gysi erarbeitet wurden, ebenfalls mit der Deckbezeichnung "Notar" gekennzeichnet sein.
Dies trifft jedoch nicht zu. Es wurde im Gegenteil festgestellt, daß z. B. in der IM-Vorlaufakte "Gregor" Informationen anderer IM über Dr. Gysi auch eindeutig diese IM mit Nennung ihres Decknamens als Quelle ausweisen. Die Verwendung des Decknamens "Notar" erfolgte ausschließlich durch die Offiziere Reuter und Lohr. Der Deckname "Notar" wurde von ihnen immer dann verwendet, wenn es um Informationen über Personengruppen ging, deren übereinstimmendes Merkmal darin bestand, daß Dr. Gysi als einzige Person stets daran beteiligt war.
Die Abschriften vom Tonband weisen außer den hinzugefügten Decknamen der Quelle der Information und dem Namen des entgegennehmenden MfS-Mitarbeiters keine weiteren Hinzufügungen oder Vermerke auf, die Rückschlüsse darauf zulassen würden, daß neben der bezeichneten Informationsquelle noch weitere Berichterstattungen anderer Quellen in den Informationen verarbeitet wurden.
b) Zur Anwendung verschiedener Decknamen für Dr. Gregor Gysi:
Auffallend ist, daß die MfS-Offiziere Reuter und Lohr für Herrn Dr. Gysi unterschiedliche Decknamen verwendeten und ihn verschiedenen IM-Kategorien zuordneten. Ein Grund ist nicht erkennbar. Neben "Gregor" oder "Notar" kam in Verbindung mit der Bezeichnung IM für Dr. Gysi auch der Deckname "Sputnik" zur Anwendung (s. S. 291). Beide genannten leitenden Mitarbeiter der HA XX/9 gingen in dieser Sache regelrecht willkürlich vor, was sich z. B. an folgender Darstellung zeigt:
Am 06.12.78 und am 13.03.79 führten diese MfS-Offiziere der HA XX/9 mit Dr. Gysi in dessen Wohnung Gespräche, die ihrem Charakter nach als Kontaktaufnahmen zur Prüfung seiner Bereitschaft zur Informationsweitergabe (hier zu Rudolf Bahro) bezeichnet werden können. Über die entsprechenden Gesprächsinhalte fertigten sie Berichte an und ordneten diese dem IM-Vorlauf "Gregor", der zu dieser Zeit noch gar nicht in der Abteilung XII registriert war, zu. Gleiches trifft auf die Informationen vom 23.07.1980 und 29.08.1980 zu. Das vorschriftmäßige Anlegen des IM-Vorlaufes erfolgte indessen erst am 18.09.1980. Die vorgenommene Quellenbezeichnung IM-Vorlauf "Gregor" durch diese MfS-Offiziere verdeutlicht einerseits deren Einschätzung der Kontakte zu Dr. Gysi und weist andererseits auf die von ihnen vorgesehene Richtung der Entwicklung des Kontaktes zu ihm hin.
Bezeichnend für den speziellen Fall Dr. Gysi ist auch die ab 1981 verwendete Bezeichnung GMS oder IM "Notar". Weder ein GMS noch ein IM mit diesem Decknamen war in der Abt. XII6) des MfS für Herrn Lohr bzw. die HA XX/9 überhaupt registriert. Allerdings ist die Bezeichnung "Notar" als künftiger IM-Deckname für Dr. Gysi vorgesehen (s. S. 310). Für den Zeitraum der Registrierung Dr. Gysis als IM-Vorlauf (28.10.1980 - 14.08.1986) hätten ihm zugeordnete Informationen auch die Quellenbezeichnung IM-Vorlauf "Gregor" erhalten müssen. Charakteristisch für den willkürlichen Umgang mit IM-Kategorien ist weiter der Treffbericht vom 08.04.1981. Herr Lohr dokumentiert hier einen Treff mit dem GMS "Notar" und vermerkt, daß der GMS einen Bericht auf Tonband sprach. In der Tonbandabschrift wird aus dem GMS "Notar" jetzt der IMS "Notar". (Zur Zuordnung des Decknamens "Notar" s. S. 4 der Stellungnahme.)
Ein weiteres Beispiel dafür ist, daß Herr Reuter am 08.09.1988 auf einer von ihm gefertigten Information folgende Angaben macht:
"Tonbandabschrift
Quelle: IM "Notar"
angenommen: Oberst Reuter am 8. Sept. 1988".
(s. S.46)
Zu diesem Zeitpunkt war, abgesehen davon, daß es keinen registrierten IM "Notar" gab, auch der IM-Vorlauf "Gregor" bereits seit 2 Jahren archiviert.
Einzige, aber wichtige Ausnahme von dieser ansonsten willkürlichen Verfahrensweise stellt der Treffbericht vom 08.04.1981 zum Treff vom 07.04.1981 dar. In ihm wurde der konspirative Treffort, die konspirative Wohnung IMK "Ellen" sowie die Teilnahme des Dienstvorgesetzten des Führungsoffiziers Major Lohr, Oberst Reuter, vermerkt. Des weiteren wird dieser Treffverlauf chronologisch dargestellt (Beratung kommender Aufgaben und dazu Festlegung des weiteren Vorgehens, Information über weitere interessierende Personen sowie Besprechen eines Tonbandes mit einer Personeninformation - die abschriftlich dem Treffbericht beigefügt wurde). Dieser Treffbericht zeigt auf, daß die MfS-Offiziere Reuter und Lohr sehr wohl auch die für sie eigentlich verbindlich vorgeschriebenen Verfahrensweisen bei der Auswertung von Treffs mit IM auch im Zusammenhang mit der Quelle "Notar" durchaus beachten konnten.
Das beim Treff am 07.04.1981 festgelegte Vorgehen im Rahmen des Operativvorganges (0V)7) "Leitz" (Prof. Havemann) wurde offensichtlich auch wie geplant durchgeführt. Hierzu heißt es wörtlich:
"Mit 'Notar' wurde die Möglichkeit eines weiteren Besuches bei Robert Havemann in Grünheide beraten und festgelegt, daß er ihn zum Zwecke der Informierung über den Stand des Holzhauses am 10.04.1981 aufsucht. Er wird sich telefonisch über die Haeseler anmelden lassen.
Die Zielstellung des Besuches besteht festzustellen,
- welche Meinung Havemann zum bevorstehenden X. Parteitag der SED vertritt, damit im Zusammenhang geplante Aktivitäten in Erfahrung zu bringen, besonders evtl. Absichten westlicher Journalisten mit Havemann in Kontakt zu kommen. Dabei soll ihn "Notar" eindringlich beeinflussen, alle evtl. negativen Vorhaben zu Unterlassen
- wie er die derzeitige Lage in der VR Polen einschätzt, ob er Kontakte nach dort unterhält und Artikel versandt hat
- wie die familiäre Situation, besonders das derzeitige Verhältnis zur Ehefrau und der Gesundheitszustand Havemanns einzuschätzen ist." (s. S. 30).
Am 09.04.1981 zeichnete die für Telefonabhörmaßnahmen zuständige Abteilung 26 des MfS folgendes Telefongespräch auf:
"Information vom 09.04.1981 zu 0V 'Leitz'.
Katja Havemann spricht vom Anschluß der Haeselers aus mit Rechtsanwalt Dr. Gysi.
Katja erkundigt sich nach dem Stand der Angelegenheit des Häuschens. Gysi hat vom
Katja erwähnt, daß die Frau Haeseler eine Frage wegen des Kaufs eines Hauses hat. Sie will
wissen, ob sie diese Frage morgen mit ihm besprechen kann, weil sie es dann am Telefon nicht abzuhandeln brauchten.Gysi bejaht. Frau Haeseler kann mit ihm sprechen, wenn er morgen in Grünheide ist.
Gesprächsende: 15.17 Uhr"
(s. S. 104).
Am 11.04.1981 nahm Major Lohr die Berichterstattung von "Notar" zu dessen Besuch bei Prof. Havemann am 10.04.1981 vormittags entgegen.
Ausgehend von der beim Treff am 07.04.1981 beratenen Zielstellung für diesen Besuch berichtete "Notar" u. a. folgendes:
" Hinsichtlich des Parteitages der SED vertritt er die Auffassung, daß dieser nichts Neues bringen werde und nicht von großer Bedeutung ist. Er habe durch Gespräche mit Besuchern mitbekommen, daß man daran interessiert sei, daß er möglichst Grünheide zu einem Kurzurlaub verlassen würde und nicht der Nähe des Parteitages zu sein. Offensichtlich hätten bestimmte Organe große Angst davor, daß er sich mit Delegationen westlicher komm. Parteien treffen könnte oder aber Interviews gegenüber Journalisten geben würde. All dies habe er nicht vor. Er lasse sich weder von der einen, noch von der anderen Seite provozieren.
- Zu Polen äußerte sich Havemann der Gestalt, daß die Bewegung von Solidarnosc zurückzuführen sei auf die unmarxistische Politik der Partei- und Staatsmacht in den zurückliegenden Jahren...
• Abschließend wurde noch die Frage seiner Intelligenzrente erörtert. Bis zum nächsten Gespräch habe man alle Unterlagen zusammen und wird dann einen entsprechenden Auftrag an seinen Rechtsanwalt erteilen.
An dem Gespräch nahm die ganze Zeit die Ehefrau von Havemann teil." (s. S. 32, 33)
Das heißt, alle drei vorgegebenen Themenkomplexe (SED-Parteitag, Lage in Polen und familiäre Probleme) wurden von "Notar" beim Besuch Prof. Havemanns angesprochen.
Darüber hinaus wird im Bericht von "Notar" auch auf die erteilte Rechtsauskunft an die Nachbarin der Familie Havemann, Frau Haeseler, wie folgt eingegangen:
"Anschließend erschien Frau Haeseler, weil sie eine Rechtsauskunft hatte. Sie teilte mit, daß ihre Tochter zusammen mit deren Ehemann ein Grundstück in Kleinmachnow erwerben würde, daß aber das gesamte Geld für den Erwerb von ihr stamme. Sie erkundigte sich danach, ob es Möglichkeiten gäbe, daß allein ihre Tochter als Grundstückseigentümer eingetragen wird. Der Rechtsanwalt von Prof. Havemann hat ihr die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen genannt." (s. S.33)
Daß dieser für das MfS völlig unwichtige Sachverhalt in der Berichterstattung enthalten ist, belegt erneut, daß diese und andere Informationen von einer Person stammen und in diesem Fall in einem Zuge auf Band gesprochen wurden. Des weiteren kann gefolgert werden, daß "Notar" das Band bereits vor dem Treff besprochen hatte, da in Gegenwart von Major Lohr wohl kaum eine derartige Passage in den Bericht aufgenommen worden wäre.
In der Sache ist hier von Bedeutung, daß die Rechtsberatung der Frau Haeseler im Telefongespräch zwischen Frau Havemann und Dr. Gysi am 09.04.1981 (vgl. S. 104) vereinbart wurde und deren Durchführung im Bericht des GMS "Notar" Erwähnung findet. Damit wird ein weiteres mal die Verknüpfung zwischen dem Decknamen "Notar" und Dr. Gysi deutlich. Vergleichbare Schlußfolgerungen lassen sich auch aus einem Abhörprotokoll vom 04.01.1982 (s. S. 112) und einem Bericht des IM "Notar" vom 06.01.1982 (s. S. 34 - 36) ziehen. Deutlich wird erneut, daß die Quelle "Notar" eine handelnde Person und keine Deckbezeichnung für die zu Informationen aufbereiteten Ergebnisse des Einsatzes verschiedener IM oder anderer unterschiedlicher Mittel und Methoden des MfS war.
Ausgehend davon, daß der Leiter der HA XX/9, Oberst Reuter, und sein Stellvertreter. Herr Lohr, langjährige Erfahrungen in der IM-Arbeit hatten und selbst die Durchsetzung der Befehle und Weisungen auf diesem Gebiet gegenüber Unterstellten zu kontrollieren und anzuleiten hatten, kann ihre Verfahrensweise mit der Quelle "Notar" nicht als Versehen oder Nachlässigkeit angesehen werden.
Wenn also für ein und dieselbe Quelle unterschiedliche Decknamen zur Anwendung kommen, die nicht mit der Nachweisführung der Erfassung von Dr. Gysi in der Abteilung XII des MfS übereinstimmen, dann entsteht zunächst der Eindruck, daß die Erfassungsart der Quelle bei den MfS-Offizieren im Falle von Dr. Gysi nur eine untergeordnete Rolle spielte. Vielmehr war aber von Interesse, die aus dem Erfassungsverhältnis resultierende Möglichkeit, zu Dr. Gysi Kontakt zu halten und Informationen zu gewinnen, auch künftig zu gewährleisten.
Indirekte Hinweise auf die Quelle
Neben den bereits genannten 13 Unterlagen, die einen direkten Hinweis auf die Quelle IM-Vorlauf "Gregor" und IM "Notar" enthalten, liegen weitere 28 Unterlagen der HA XX/9 vor, die nur allgemein mit dem Vermerk "inoffiziell wurde bekannt", "gez. IM" oder "wegen Quellengefährdung offiziell nicht auswertbar" versehen sind.
Ein übereinstimmendes Merkmal dieser 28 Informationen besteht darin, daß Dr. Gysi darin stets eine zentrale Rolle spielt, d. h., er wird in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt von anderen Personen angesprochen. Bis auf eine Ausnahme ist weiter charakteristisch, daß es sich um direkte oder fernmündliche Gesprächsführungen dieser Personen mit Dr. Gysi in dessen Rechtsanwaltsbüro handelt.
Einige dieser Informationen können daher ebenfalls vom IM "Notar" stammen bzw. es liegt nahe, daß dieser an der Informationsgewinnung des MfS beteiligt war. Dies beruht auf der Tatsache, daß diese Informationen solchen, die direkt unter Berufung auf den IM "Notar" gewonnen wurden, hinsichtlich ihres Personen- und Sachbezuges entsprechen und ebenfalls von den MfS-Offizieren Reuter und Lohr stammen. Das trifft beispielsweise auf den "Auszug aus einem Bericht" vom 28.06.1979 zu. Er ist ein in Ich-Form gehaltener Bericht über ein Gespräch mit Prof. Havemann am 27.06.1979 in Grünheide, Gesprächspartner von Prof. Havemann war ein Rechtsanwalt, dessen Mandant zu diesem Zeitpunkt Rudolf Bahro war. Dies trifft nur auf Dr. Gysi zu.
Andere Informationen aus den Unterlagen, wie die
- Aktennotiz vom 01.09.1980 (Gespräch zwischen Ulrich Havemann und RA Gysi in dessen Büro)
- Tonbandabschrift, Vermerk vom 22.03.1983 (Rücksprache zwischen Bettina Wegner und RA Gysi vom 02.03.1983 im Büro des RA)
- 21.07.1988 und 25.07.1988 Vermerke (Anrufe von Bärbel Bohley aus Italien bei RA Gysi)
- Information vom 28.10.1988 (fernmündliches Gespräch zwischen RA Gysi und Frau Maja Wiens am 27.10.1988,
sind hinsichtlich ihres Ursprungs nicht eindeutig bestimmbar. Hinweise aus den Unterlagen besagen nämlich, daß in den Jahren 1986 und 1987 der Telefonanschluß der Anwaltskanzlei von Dr. Gysi zeitweilig vom MfS überwacht worden ist (siehe S. 408). Hierdurch konnte sich das MfS einerseits stets aktuell über den Inhalt von Gesprächen zwischen Mandanten und Dr. Gysi informieren und andererseits Dr. Gysi hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit gegenüber dem MfS überprüfen.
2. Zu weiteren aufgefundenen Unterlagen, die auf einen personenbezogenen Einsatz von Dr. Gysi durch das MfS hindeuten (Konzeptionen, Pläne...)
Des weiteren sind Unterlagen wie MfS-Konzeptionen und Pläne aufgefunden worden, die auf einen Einsatz von Dr. Gysi durch das MfS hindeuten. Sie beziehen sich auf den Zeitraum von 1979 -1988 und sind in Aktenmaterialien vorhanden, die zu Dritten angelegt worden waren. Es handelt sich um Originale oder Duplikate, die einen ebenso hohen Aussagewert haben, wie die zu Dr. Gysi registrierten Aktenstücke (IM-Vorlaufakte und OPK "Sputnik"). Die wesentlichen Unterlagen werden im folgenden chronologisch aufgeführt:
1979
In einem Vorschlag vom 21.11.1979 konzipiert die HA XX, wie unter Einbeziehung von Dr. Gysi die weitere Beantwortung einer Eingabe von R. Havemann, die er zu einem gegen ihn gerichteten Urteil des Kreisgerichts Fürstenwalde schrieb, erfolgen soll.
"Es wird vorgeschlagen, Genossen Gysi zu veranlassen, Havemann aufzusuchen, um
1. ihm die Antwort des Kreisstaatsanwaltes von Fürstenwalde nochmals mündlich in der Fassung des beigefügten Vermerkes (Anlage) vorzutragen;
2. Havemann bei hartnäckiger Forderung diesen Vermerk auszuhändigen, um ihm die Möglichkeiten zu geben, sich eine Abschrift zu fertigen;
3. Havemann ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß er keinen Rechtsanspruch auf eine schriftliche Antwort hat und die durch Rechtsanwalt Genossen Dr. Gysi übermittelte Auskunft des Kreisstaatsanwalts von Fürstenwalde für ihn, als seinen Mandanten, nicht für westliche Massenmedien oder Publikationsorgane bestimmt ist. Dieser Vorschlag wurde mit der Hauptabteilung IX (8) abgestimmt" (S. 178 ff.).
Die unter 1. erwähnte Anlage ist offensichtlich von Dr. Gysi verfaßt (vgl. S. 180), unterzeichnet und dem MfS zur Abstimmung übergeben worden. Die Anlage enthält vier Punkte, die wiederum wortwörtlich in einem Schreiben an R. Havemann enthalten sind, welches Dr. Gysi bereits am 15.11.79 verfaßte (s. S. 76).
Am 05.12.1979 fertigte die HA XX eine Information "über R. Havemann", in der folgender Satz steht:
"Am 30.11. und 04.12.1979 suchte vereinbarungsgemäß Rechtsanwalt Dr. Gysi Robert Havemann auf seinem Grundstück in Grünheide, Burgwallstr. 4, auf." (s. S. 85) Im übrigen wird dann in dieser Information bestätigt, daß der Vorschlag v. 21.11.79 vollinhaltlich (durch Herrn Gysi) umgesetzt wurde (vgl. ebenda).
1980
- Am 14.01.1980 erarbeitete die HA XX den "Vorschlag zum Erwerb des auf dem Grundstück von Havemann vorhandenen Holzhauses für operative Zwecke". Darin heißt es u. a.:
"Sollte Havemann den Zugang und eine Besichtigung des Objektes verwehren, ist er durch den Käufer darauf hinzuweisen, daß er Rechtswege beschreiten wird (entsprechend der Ausarbeitung der Hauptabteilung IX vom 19.09.1979, Punkt 3 - 5), kann Wegerecht durch Gerichtsbeschluß herbeigeführt werden.
Da zu erwarten ist, daß Havemann Rechtsanwalt Dr. Gysi zur Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen wird, besteht zugleich die Möglichkeit, über diesen auf Havemann in der vom MfS gewünschten Form einzuwirken. Der Kaufvertrag soll durch die Hauptabteilung IX formuliert werden." (s. S. 181)
- "Plan zur Verhinderung von Provokationen Robert Havemanns im Zusammenhang mit der Veranstaltung anläßlich des 35. Jahrestages der Befreiung des Zuchthauses Brandenburg am 26. April 1980" v. 24.04.80 (S. 182).
Hervorzuheben sind hier die Vorgaben, die sich auf den GMS "Gregor" beziehen.
" Am 24.04.1980 wird Robert Havemann durch den GMS "Gregor" in Grünheide aufgesucht und davon informiert, daß er
• sich am 26.04.1980 gemeinsam mit seiner Ehefrau in seinem Pkw nach Brandenburg begeben kann. Die Anfahrt ist möglich über die F 102 oder die Berliner Straße. Er muß pünktlich um 9.00 Uhr sein Fahrzeug in der Vereins-/Ecke Damaschkestr. abparken,
• in der Vereinsstraße mit ehemaligen Kameraden zusammentrifft und von da aus in bereitgestellten Bussen zu den einzelnen Veranstaltungsörtlichkeiten mitfahren kann. Eine Nutzung des eigenen Pkw in Brandenburg ist auf Grund der großen Teilnehmerzahl und damit zusammenhängender verkehrstechnischer Regelungen u. a. nicht möglich,
• sich bei evtl. auftretenden Fragen am Veranstaltungsort an seine ehemaligen Kameraden wenden kann,
• Sollte Havemann nachdrücklich den GMS oder eine andere Quelle auffordern, ihn nach Brandenburg zu begleiten, so ist ihm eine Fahrt bis zum Veranstaltungsort, jedoch ohne weitere Teilnahme zuzusagen."
Und weiter:
"Hält sich Havemann nicht an die ihm durch den GMS "Gregor" übermittelten Informationen und reist an einem anderen Ort der Stadt Brandenburg an, wird ihm in jedem Falle ein Betreten des Altstädtischen Rathauses (1. Treff mit Genossen Honecker) verwehrt und an den Veranstaltungsort Marienberg verwiesen." (s. S. 183)
In einer von der HA XX am 26.04.80 zu diesem Problemkreis verfaßten "Information" ist dann folgende Passage enthalten:
"Entsprechend der Bitte von Havemann suchte ihn Rechtsanwalt Dr. Gysi nochmals am 24.04.1980 auf, um ihm mitzuteilen, daß er mit seiner Ehefrau am 26.04.1980 gegen 09.00 Uhr zur Teilnahme an den Feierlichkeiten in Brandenburg mit seinen damaligen Kameraden zusammentreffen kann.
Bei dem Gespräch mit Dr. Gysi erklärte Havemann erneut, daß er westlichen Korrespondenten keine Interviews geben und auf mögliche Fragen antworten wird, daß er nur die Absicht habe, mit seinen alten Kameraden zusammenzutreffen. Andererseits hoffe er, während des Treffens in Brandenburg in keiner Weise diskriminiert zu werden. Am 26.04.1980 fuhr Havemann um 06.45 Uhr mit seiner Ehefrau in seinem Pkw von Grünheide über die Autobahn auf direktem Wege nach Brandenburg, wo er gegen 08.30 Uhr an dem ihm übermittelten Ort eintraf.
In Begleitung ehemaliger Kameraden fuhr er in den bereitgestellten Bussen mit Ehefrau zum Kundgebungsort Marienberg und nahm im Spalier der Widerstandskämpfer an der Begrüßung des Generalsekretärs der SED teil, während seine Frau Annedore Havemann sich. wie vorgesehen, zur Tribüne begab." (s. S. 90)
Diese Informationen und die parallele Verwendung des Decknamens "Gregor" deuten ebenfalls auf eine Abstimmung sowie auf einen darauf basierenden Einsatz von Dr. Gysi durch das MfS hin.
Die bloße Absicht, daß Dr. Gysi Herrn Havemann am 24.04.80 aufzusuchen gedachte, könnte zwar durch den Einsatz technischer Mittel in Erfahrung gebracht worden sein, nicht aber die exakten Informationen, die der Rechtsanwalt zu übermitteln beabsichtigte. Mit dem Satz "... sich Havemann nicht an die ihm durch den GMS 'Gregor" übermittelten Informationen..." kommt zum Ausdruck, daß "Gregor" die ihm vom MfS gemachten Vorgaben umzusetzen hatte.
"Plan zur operativen Kontrolle Havemanns während des Besuches von Bundeskanzler Schmidt in
der DDR" v. 18.08.1980
Neben anderen IM soll auch der IM "Gregor" zielgerichtet eingesetzt werden, um
"- die konkreten Absichten Havemanns in der Zeit vom 27.08. bis 30.08.1980 festzustellen;
- Besuchsabsichten Havemanns bei Verwandten und Bekannten außerhalb vom Wohnort Grünheide;
- Besuchsabsichten anderer Personen und Kontaktpartner bei Havemann;
- getroffene Vereinbarungen mit westlichen Kontaktpartnern oder Korrespondenten;
- geplante Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Aktion von oder über Havemann in westlichen Medien;
- Meinungsäußerungen von Havemann und seinen Kontaktpartnem herauszuarbeiten und zu dokumentieren.
- Havemann zu beeinflussen, sich ruhig, sachlich und loyal zu verhalten und entsprechend seiner Auflage keine Zusammentreffen mit westlichen Korrespondenten und Kontaktpartnern zu realisieren." (s. S. 187).
Aufstellung über "Personen, die in der Zeit vom 09.05.1979 bis 30.09.1980 im Zusammenhang mit "Leitz" in Erscheinung traten und identifiziert werden konnten bzw. als Kfz-Halter (Eigentümer) dokumentiert wurden" (s. S. 198).
Auf der Seite 8 dieser Aufstellung ist Dr. Gysi mit Geburtsdatum, Wohnadresse und die erfassende Diensteinheit (HA XX/OG) aufgeführt (s. auch Fußnote Nr. 4). Geschrieben wurde sie am 15.10.80, also ca. einen Monat später, nachdem Major Lohr, beantragte, Dr. Gysi als IM-Voriauf "Gregor" zu erfassen.
Hierzu besteht insofern ein Zusammenhang, weil die Aufstellung nicht nur die genannten Daten enthielt, sondern daneben handschriftlich auch das Kürzel "IM". Obwohl Dr. Gysi bei der zuständigen Abt. XII noch nicht einmal als IM-Vorlauf registriert war, wurde er bereits als IM bezeichnet. Diese Tatsache, daß die für dieses Gebiet verantwortlichen MfS-Offiziere Dr. Gysi als IM (bzw. auch als GMS) bezeichnen, ohne ihn als solchen erfaßt zu haben, zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte bisher aufgefundene Aktenmaterial.
"Maßnahmen zur Verhinderung der Zusammenkunft in der Wohnung des MATTHIES, Frank-Wolf am 23.12.1980"
In diesem Dokument vom 16.12.80 ging es darum, zu verhindern, daß der 30. Geburtstag der Ehefrau von Herrn Matthies, dessen Verteidigung in einem bevorstehenden Prozeß Dr. Gysi übernommen hatte, als Anlaß für eine nicht genehmigte öffentliche Veranstaltung benutzt wird. Auf Seite 2 ist u. a. nachstehend aufgeführte Aufgabenstellung enthalten:
"Unter Ausnutzung der bestehenden op. Möglichkeiten wird der Verteidiger des Beschuldigten Matthies, Dr. Gregor Gysi, veranlaßt, Matthies im Interesse eines günstigen Strafverfahrensaus-
ganges zu beeinflussen, den an ihn seitens des Staatsanwaltes gestellten Forderungen nachzukommen." (s. S.217)
1981
- "Konzeption zur weiteren politisch-operativen Bearbeitung des Operativ-Vorgangs 'Leitz', Reg .-Nr.:
XV/150/64 gegen Havemann, Robert" vom 05.03.1981
Neben anderen IM ist im Pkt. 1.2. dieser Konzeption auch der IM "Notar" aufgeführt, der "zum Zwecke der Durchführung von Diskussionen mit Havemann über das Buch 'Morgen' zum Einsatz zu bringen" sei.
Dieser Konzeption war eine sogenannte "Verbindungsspinne" beigefügt, die IM und GMS auswies. welche beim 0V "Leitz" (R. Havemann) eingesetzt werden. Unter der Legende "Kontakt vorhanden, Besuche" war, neben sechs weiteren IM, welche der gleichen Legende zugeordnet waren, auch der IMS "Notar" mit dem Hinweis "XX/9, Major Lohr" aufgeführt (s. S. 234).
Die Festlegungen in der Konzeption vom 05.03.81 als auch die Eintragungen in der "Verbindungsspinne" sind wiederum ein Indiz dafür, daß "Notar" keine Materialsammlung war, in der zu einem Sachkomplex gehörende, von verschiedenen Quellen stammende Informationen abgelegt bzw. gesammelt wurden.
Eine "Materialsammlung" hat keine Kontakte in dem hier gemeinten Sinne, besucht niemanden und kann auch nicht für Diskussionen eingesetzt werden.
Darüber hinaus ist bemerkenswert, daß der IM "Notar" - als solcher wurde durch die MfS-Offiziere Lohr und Reuter, ausschließlich Dr. Gysi bezeichnet - bei einem der seinerzeit politisch bedeutsamsten Operativen Vorgänge (0V) der HA XX/9 tätig wurde.
Auch deswegen kann ausgeschlossen werden, daß der vorgangsführende Offizier Lohr, immerhin Stellvertreter des Abteilungsleiters, den Einsatz eines IM vorgetäuscht hat. Nach den Unterlagen war "Notar" eine mit Auftrag des MfS aktiv handelnde Person, die zur "operativen Bearbeitung" von Robert Havemann eingesetzt war.
- "Plan über die Einleitung politisch-operativer Maßnahmen im Zusammenhang mit dem 9. Parteitag der PVAP9) vom 08.07.81
IM "Notar" hatte, zusammen aufgeführt mit fünf weiteren IM, seine Einflußmöglichkeiten zu nutzen, "um Havemann weiter in antiimperialistische Aktivitäten zu drängen und (ihn zu veranlassen -BStU), in der öffentlichen Meinungsäußerung oder in Artikeln die Problematik Polen auszuklammern." Dieser Plan war vom Leiter der Abteilung, Herrn Reuter, bestätigt.
- Auszüge aus dem persönlichen Aufzeichnungsbuch des MfS-Offiziers Lohr. Zeitraum 1981 -1984 10)
(Es handelt sich um eine buchstabengetreue Transkription des Originaltextes.)
"31.3.81 Durchgängige Kontrolle Havemanns in Spannungszeiten organisieren
- was kann VIII, was nicht,
- wo kann Robert untertauchen.
- Sonderfahndung an Grenze soz. Länder prüfen,
- gibt es IM im Bezirk, der bei Havemann eingesetzt werden kann.
- Mit Ref.Ltr. absprechen zum P. T.11) täglich ein IM "Chef"; "Diamant";
"Guido"; "Engel"; "Kurt"; "Gregor"
18.01.83 ... II.) Katja Havemann (Besprechung beim - Punkt 2 durchführen mit "Notar" Leiter der HA XX)-BStU) Ziel: H. weggraulen DDR verlassen
a) Antrag stellen
b) Reisen lassen - nicht zurück lassen
- "Notar" - Artikel gelesen - (......) er weitermachen mit Fuchs, DDR-Hasser,
Westleute lassen ihn schon. Wenn er weitermacht, passiert etwas ganz Schlimmes. Niemand in DDR gefallen lassen. Rat: Nicht zu Fuchs gehen. Siehe Beispiel Bub.
- Soll ich sie vertreten in neuem Prozeß - Will sie sich Abgang/Nachfolge von Robert verschaffen. - Das kann Folgen für sie haben."
14.10.83 "• RGW-Verteidigungsministertagung
(Besprechung beim • Aktionen vom 15.-22.10.83 in WB/BRD, Potsdamer Platz
Leiter der HA XX)
Für uns ergibt sich daraus:
1. Was ist am 15. los.
17. Bohley/Havemann Trauerkleidung am Alex.
- Was vorher tun?
Mit welcher Frau auf welcher Grundlage sprechen.
Havemann XX/9 (Gysi)12) (Notar)."
"l.)- SFB Thomas Ecken WB -
- Kaiserin-Augusta-Allee 87
- Einschätzung "Notar" zu E.
- Ist Haus schon verkauft an "Notar", was ist mit den 4 Schränken
(Kulturgut der DDR), muß geregelt werden. Unbedenklichkeitsbescheinigung will Notar ausschreiben. 1. Schränke bleiben hier." (S. S. 258)"
Selbst im persönlichen Arbeitsbuch des MfS-Offiziers Lohr werden die Decknamen "Gregor" (einmal) und "Notar" (dreimal) verwandt, die bereits im Punkt 1. dieses Berichtes erklärt wurden. Ihrem Charakter nach enthalten diese persönlichen Notizen in Dienstberatungen konkretisierte Festlegungen, wie "Notar" bzw. "Gregor" zu beauftragen und einzusetzen ist.
In zwei Fällen erteilte dazu der Leiter der HA XX, Generalleutnant Kienberg, selbst entsprechende Anweisungen, d. h.. er war über die Zusammenarbeit zwischen dem MfS-Offizier und Dr. Gysi informiert und kannte offensichtlich seine Decknamen.
Diese Eintragungen im Aufzeichnungsbuch lassen eine feste wechselseitige Verbindung zwischen der HA XX/9 und Dr. Gysi sowie dessen Verfügbarkeit für die Lösung von Aufgaben dieser Diensteinheit erkennen. Dabei kommen auch kurzfristig zu erledigende Aufgaben für ihn in Betracht, wie diese persönlichen Aufzeichnungen vom 14.10.83 zeigen (s. auch S. 247).
1983
- "Vorschlag zur Einleitung von Maßnahmen gegen Havemann, Annedore auf Grund einer Veröffentlichung in einer westdeutschen Zeitschrift v. 12.11.83"
•
Es handelt sich hierbei um ein zwischen der HA XX und der HA IX abgestimmtes Dokument, in dem im Punkt 2. vorgeschlagen wird,
"durch operative Einflußnahme Rechtsanwalt Dr. Gysi, der Havemann, Annedore in allen juristischen Angelegenheiten vertritt, zu veranlassen, aufgrund der Veröffentlichung ein Gespräch mit ihr zu führen.
Dabei ist ihr in Verbindung mit einer Rechtsbelehrung zu erklären, derartige oder ähnliche Aktivitäten im eigenen Interesse zu unterlassen, da ansonsten die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung besteht."
Dem Vorschlag ist eine Personenauskunft über Frau Annedore (Katja) Havemann beigefügt. In der Spalte "Mit der operativen Bearbeitung beauftragte IM/GMS" ist auch der IM "Notar" aufgeführt (S. S. 276).
1984
- "Maßnahmeplan zur weiteren politisch-operativen Bearbeitung des Operativ-Vorganges "Leitz II" gegen Havemann, Annedore v. 02.05.84"
In diesem Maßnahmeplan wird durch die HA XX/9 eine Art Strategie entwickelt, wie gegen A. Havemann vorgegangen werden soll.
Enthalten sind im Punkt 3. "Maßnahmen zur Einschränkung feindlich-negativer Aktivitäten und zur positiven Beeinflussung der Annedore Havemann durch IM und andere gesellschaftliche Kräfte."
Bezogen auf "Notar" ist festgelegt:
"Der IMS 'Notar' (HA XX/9/Ltg.) wird unter Ausnutzung seiner beruflichen Stellung dazu eingesetzt, die Annedore H. von bestimmten operativ-relevanten Handlungen abzuhalten bzw. sie auf bestimmte Konsequenzen, die daraus entstehen können, aufmerksam zu machen.
Verantwortlich: OSL Lohr
Termin: ständig" (s. S. 284).
1985
Auszug aus einem "Vermerk über ein Zusammentreffen der Braband, Jutta mit dem Rechtsanwalt Gysi vom26.11.1985
Diesen Vermerk fertigte Oberstleutnant Fuchs, als verantwortlicher Mitarbeiter der HA XX/8 an. der
sich den genannten Sachverhalt von vom zuständigen Offizier der HA XX/9 Lohr erklären ließ.
"Genosse Oberstleutnant Lohr informierte darüber, daß die B.(Jutta Braband - BStU) am Montag, dem 18.11.1985, mit dem Rechtsanwalt Gysi zusammentraf. Im Mittelpunkt des Interesses der B. standen Fragen, was sie unternehmen könne bzw. wie sie sich verhalten soll in Bezug auf die gegen sie eingeleitete Ausreisesperre nach sozialistischen Ländern.
Durch den Rechtsanwalt wurde Einfluß auf die B. dahingehend ausgeübt, unüberlegte Schritte zu unterlassen und von Eingaben, z. B. an Genossen Erich Honecker, Abstand zu nehmen.
Der Rechtsanwalt schlug ihr vor und erklärte sich bereit, ein Schreiben an das Ministerium des Innern abzufassen, um eine wohlwollende Prüfung ihrer Angelegenheit zu erwirken. Die B. äußerte dazu ihr völliges Einverständnis. Der Rechtsanwalt wird in den nächsten Tagen ein derartiges Schreiben anfertigen und versenden.
Maßnahmen:...
Genösse Lohr gewährleistet die Information über weitere Einzelheiten (Kopie des Schreibens, Termin des Versandes)" (s. S. 287).
Diese Notizen sind insofern beachtenswert, als Oberstleutnant Lohr sich veranlaßt sah, über den Rechtsanwalt Gysi zu einem Sachverhalt Stellung zu beziehen, der nicht in seinem Kompetenzbereich lag, da Frau Braband für die HA XX/8 (Hochschulen, Universitäten) erfaßt war. Der zuständige Mitarbeiter dieser HA hätte seine Fragen - wäre Dr. Gysi nicht für die HA XX/9 erfaßt gewesen - auch offiziell mit Dr. Gysi direkt besprechen können. Daß dieser Weg gewählt wurde, ist ein Beleg, daß sich Oberstleutnant Lohr auch hier für Dr. Gysi regelrecht operativ verantwortlich zeigte. Bei bereits vorliegenden Erfassungen durch eine Diensteinheit war es anderen Diensteinheiten prinzipiell nicht gestattet, gegenüber der betreffenden Person "operativ aktiv" zu werden.
1988
In einem Operativplan vom 13.06.88 der HA XX/9, er bezieht sich auf Bärbel Bohley. ist festgelegt:
"Die Voraussetzungen der IM
"Christian" Verantw.: BV Benin, Abt. XX Gen. Major Ludewig
"Donald" Verantw.: BV Berlin, Abt. XX HA XX/9 Gen. Oberstltn. Lohr
zur persönlichen Einflußnahme auf BOHLEY und FISCHER sind zu nutzen, um zu erreichen, daß beide von ihren Absichten der Rückkehr in die DDR Abstand nehmen." (s. S. 291).
Oberstleutnant Lohr führte allerdings zu keinem Zeitpunkt einen IM "Sputnik", sondern leitete am 01.09.1986 über Dr. Gregor Gysi eine Operative Personenkontrolle (OPK) "Sputnik" ein. Es existierte in der gesamten HA XX/9 auch keine andere Erfassung mit der Bezeichnung "Sputnik".
Im Rahmen eines Planes zur Durchführung operativer Maßnahmen gegen Oppositionelle einen IM mit demselben Decknamen zu bezeichnen, der allein für die OPK "Sputnik" verwandt wurde, deutet wiederum darauf hin, daß "Sputnik", zuvor "Gregor" oder "Notar", weiterhin vom MfS zur Zusammenarbeit genutzt wurde. Verantwortlich war hierfür wiederum Oberstleutnant Lohr.
Dies führt zu folgendem Schluß:
Beide Erfassungen, sowohl der IM-Vorlauf als auch die OPK, dienten demnach vorrangig dem Ziel, Dr. Gysi zur Informationsgewinnung über Exponenten des "politischen Untergrundes" in der DDR zu nutzen. Nach diesen Planungen innerhalb eines operativen Gesamtkonzeptes sollte Dr. Gysi mit seinem Wissen und seiner Handlungsbereitschaft diese operativen Maßnahmen der HA XX/9 unterstützen.
Die Zusammenarbeit zwischen Dr. Gysi und dem MfS hat also auch nach der Einleitung der OPK weiterbestanden, was sich auch mit einem anderen Dokument, dem "Maßnahmeplan im Zusammenhang mit der Wiedereinreise von Bärbel Bohley und Werner Fischer" v. 15.07.88, belegen läßt. Darin heißt es u. a.:
"Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Dr. Gysi zu veranlassen, mit der Bohley Ende Juli 1988 in der BRD oder einem anderen Land ein persönliches Gespräch zu führen, in dem
- ihr mitgeteilt wird, daß sie am 03.08.1988 gemeinsam mit Fischer und ihrem Sohn, Anselm Bohley, über Prag in die DDR einreisen kann und sie in Prag im Auftrag der Kirchenleitung von Konsistorialpräsident Stolpe und Rechtsanwalt Schnur mit Pkw abgeholt werden;
- ihr die festgelegten Forderungen und Auflagen dargelegt und ihre Zustimmung zu deren Einhaltung abverlangt werden;
- sie nach ihren weiteren Plänen und Absichten in politischer, beruflicher und persönlicher Hinsicht zu befragen ist und evtl. offene Fragen und Probleme zwecks Prüfung entgegenzunehmen sind." (s. S. 294)
Dieser zwei Monate nach dem vorgenannten Operativplan verfaßte konkrete Maßnahmeplan enthält also recht ausführlich Aufgaben im Interesse des MfS, die z. T. lediglich vom Rechtsanwalt Gysi zu lösen waren.
3. Zu den aufgefundenen Finanzbelegen
Insgesamt wurden sechs Operativgeldabrechnungen "13) im Original aufgefunden, die in dieser Sache bedeutungsvoll sind. Anhand dieser können folgende Aussagen getroffen werden:
Bei der Operativgeldabrechnung vom 27.12.1985 ist ersichtlich, daß ein Betrag von 45.- M unter der Reg.-Nr. XV/5647/80 "Notar" verbucht wurde. Die Reg.-Nr. XV/5647/80 ist jedoch nur mit dem IM-Vorlauf "Gregor" verknüpft. Ein IM "Notar" existierte als erfaßter und registrierter IM für die HA XX/9 nicht, allerdings - wie oben bereits bemerkt und unter Punkt 4. näher dargelegt - taucht der Deckname "Notar" als Vorschlag bereits am 27.11.1980 (Vorschlag zur Werbung Dr. Gysis als IM) auf. Die Eintragung "Notar" in dieser Operativgeldabrechnung kann lediglich Dr. Gysi zugeordnet werden, da nur er unter dieser Reg.-Nr. XV/5647/80 im MfS erfaßt war (s. S. 301).
Unabhängig von formalen Unkorrektheiten wird auch hier unter Beachtung der bereits unter Pkt. 1 gemachten Ausführungen deutlich, daß die MfS-Offiziere Reuter und Lohr, die beide auf den Operativgeldabrechnungen unterschrieben haben, den Decknamen IM "Notar" für Herrn Gysi bereits derart verinnerlicht hatten, daß sie diesen Decknamen auch auf Finanzbelegen verwandten.
Wie bereits dargestellt, wurde Dr. Gysi ab 1986 in der OPK "Sputnik", Reg.-Nr. XV/4628/86 erfaßt.
Die weiteren fünf Operativgeldabrechnungen besagen, daß unter dieser Registriernummer am 20.01.1987 105," für Präsent
Bei allen sechs Operativgeldabrechnungen wurden die Summen unter dem Untersachkonto (USK) 6000 verbucht.
Der Verwendungszweck dieses Untersachkontos wurde in der vom ehemaligen Minister Mielke bestätigten 1. Durchführungsbestimmung zur Operativgeldordnung wie folgt bestimmt:
"Die exakte Abgrenzung der finanziellen Mittel für die politisch-operativen Aufgaben hat nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
SK USK Zweckbestimmung
600 Ausgaben für politisch-operative Zwecke
6000 Zuwendungen an IM und GMS
- Übergabe von Bargeld an IM/GMS zu deren persönlicher Nutzung
Der Leiter der HA XX/9 und sein Stellvertreter, die MfS-Offiziere Reuter und Lohr "behandelten" auch hier Dr. Gysi, wie einen IM, obwohl er in diesem Zeitraum in einer Operativen Personenkontrolle (OPK) erfaßt war.
Bei vier Operativgeldabrechnungen ist der Verwendungszweck "Präsent" eindeutig bestimmt. Bei
den anderen zwei Operativgeldabrechnungen kann vom gleichen Verwendungszweck ausgegangen
werden, wofür die Summen 45." M und 105,-- M sprechen (Bargeldübergaben erfolgten in der Regel
als runde Summen).
Bei den sechs Operativgeldabrechnungen ist erkennbar, daß sie entweder in der zweiten Dezember-
hälfte (drei Fälle) oder in der zweiten Januarhälfte (drei Fälle) der jeweiligen Jahre ausgefertigt
wurden.
Hierbei darf auf eine im MfS allgemein übliche Praxis hingewiesen werden, inoffiziellen Mitarbeitern
anläßlich des Jahreswechsels und zu deren Geburtstagen Präsente zu überreichen (Dr. Gysi wurde
am 16.01.48 geboren).
Nach den beim BStU vorliegenden Kenntnissen zur Auszeichnung und Prämierung von IM in der HA XX fällt auf. daß die unter IM "Notar" und OPK "Sputnik" verbuchten Ausgaben für Präsente unter dem Durchschnitt diesbezüglicher Ausgaben der HA XX liegen.
4. IM-Vorlauf-Akte
4.1 Zum Inhalt der IM-Vorlauf-Akte
Im Zusammenhang mit der Gewinnung neuer IM hatte das MfS zunächst einen IM-Vorlauf anzulegen. Hierbei mußte der Kandidat aufgeklärt und überprüft werden (vgl. unter Punkt 4 zur Richtlinie 1/79). Die aufgefundene archivierte Akte zu Dr. Gysi, AIM 9564/86, belegt, daß dieser von der HA XX vom 28.10.1980 bis zum 17.09.1986, also nahezu 6 Jahre, als IM-Vorlauf geführt wurde.
Wie aus dem in der Akte enthaltenen "Vorschlag zur Werbung eines IMS, entsprechend der Richtlinie14) Nr. 1/79" vom 27.11.1980 hervorgeht, wollte MfS-Offizier Lohr den IM-Vorlauf "Gregor" aber bereits nach 4 Wochen zu einem IM-Vorgang umwandeln, indem er Dr. Gysi "mündlich durch Handschlag" als IM mit dem Decknamen "Notar" verpflichtet.
Dieser "Vorschlag zur Werbung" wurde durch den Vorgesetzten Reuter, damals noch Leiter der Operativgruppe der HA XX/OG, der späteren HA XX/9, nicht bestätigt. Daß Reuter allerdings später selbst den Decknamen "Notar" für Dr. Gysi verwandte, wurde bereits ausgeführt. Der Werbungsvorschlag enthält gleichwohl eine Reihe bemerkenswerter Informationen, die für das Verständnis des Kontaktes von Dr. Gysi zur HA XX/9 (und umgekehrt) aufschlußreich sind.
1. Dr. Gysi wurde 1978 während der operativen Bearbeitung von Dr. Rudolf Bahro im 0V "Konzeption" bekannt. In diesem Zusammenhang führte der direkt zuständige Offizier Lohr aus, daß Dr. Gysi "in der bisherigen Zusammenarbeit Zuverlässigkeit und eine hohe Einsatzbereitschaft (bewies), als er den Rechtsbeistand im Prozeß gegen Bahro übernahm und im Verfahren gegen Robert Havemann wegen Verstoßes gegen das Devisengesetz unter strenger Einhaltung der Konspiration über geplante Aktivitäten, über das weitere Vorgehen von Verbindungspersonen, Ziele und Absichten, über die Rechtslage und ihre Folgen, berichtete." (s. S. 373). Aufgefundene Aktenstücke über die "operative Bearbeitung" von Dr. Rudolf Bahro und Prof. Robert Havemann durch die HA XX/9 belegen diese Aussagen. Es gab vor dem Vorschlag zur Werbung eine Reihe von Gesprächskontakten zwischen Herrn Gysi und Mitarbeitern der HA XX/OG.
14^ Richtlinie "für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit (GMS)' aus dem Jahr 1979. Sie war bis zur Auflösung des MfS gültig.
MfS-Offizier Lohr gab hier eine sehr positive Beurteilung des bisherigen Kontaktes mit Dr. Gysi ab, da er Formulierungen gebrauchte, die nach dem üblichen Sprachgebrauch des MfS eher einem bereits aktiv tätigen IM zugeschrieben sein könnten.
Bis zum Zeitpunkt des Werbungsvorschlags hatte er zu Dr. Gysi bereits zwei Jahre Kontakt. Berücksichtigt man außerdem, wie Dr. Gysi im genannten "Vorschlag zur Werbung" insgesamt eingeschätzt wurde , dann hätten die dort genannten Eigenschaften von Dr. Gysi in der Regel bereits ausgereicht, um ihn sofort als IM zu verpflichten und nicht erst den "administrativen Umweg" über eine Registrierung als IM-Vorlauf zu gehen.
Die Art, wie der MfS-Offizier Lohr den IM-Kandidaten "Gregor" bereits 4 Wochen nach der Registrierung als IM-Vorlauf darstellte, legt den Schluß nahe, daß er die sogenannte "Vorlaufarbeit" mit dem IM-Kandidaten - also die Phase des Testens, ob sich jemand als IM eignet oder nicht - vorverlegt hatte, weil er sich beim Anlegen der IM-Vorlaufakte bereits sicher war, daß aus dem IM-Kandidaten "Gregor" auf Grund seiner bisherigen Zusammenarbeit mit der HA XX in kurzer Zeit der IM "Notar" werden würde.
Der IM-Kandidat "Gregor" wird im Werbungsvorschlag z. B. wie folgt charakterisiert (s. S. 376):
"Im Interesse der Einhaltung der Konspiration und der politisch operativen Notwendigkeit wurden dem Kandidaten bereits im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Bahro-Prozesses die Aufgaben des MfS eingehend erläutert. Auf Grund der beruflichen Tätigkeit und der politischen Zuverlässigkeit erkannte der Kandidat schon damals die Notwendigkeit einer inoffiziellen Zusammenarbeit und Einhaltung der Konspiration. Dies bewies er durch die Übergabe positiv auswertbarer Informationen, seiner Einsatzbereitschaft und der durchgeführten Aufgaben.
Es ist deshalb vorgesehen, beim nächsten Treff und im Rahmen der ihm zu erteilenden Aufträge unter besonderer Beachtung der sich verschärfenden Klassenkampfsituation, dem Kandidaten nochmals die Bedeutung der Zusammenarbeit aufzuzeigen. Der Kandidat soll mündlich, durch Handschlag, verpflichtet werden und den Decknamen "Notar" erhalten" (S.).
2. Wie sehr der MfS-Offizier Lohr von seinem IM-Kandidaten "Gregor" überzeugt gewesen sein muß, zeigt sich auch in seiner Begründung zur "geplanten Einsatzrichtung" und zur "operativen Notwendigkeit" der Werbung.
"Auf Grund der politisch-operativen Notwendigkeit ist weiterhin geplant, daß der Kandidat den Rechtsbeistand des im 0V "Leitz" bearbeiteten Havemann, Robert aufrecht erhält und unter Einhaltung seiner anwaltlichen Pflicht, ihn in allen Rechtsfragen berät.
Die Zielstellung besteht darin, daß der Kandidat nach Abstimmung mit dem MfS
-Havemann politisch-ideologisch positiv beeinflußt, damit er feindliche Aktivitäten einstellt, Kontakte zu Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten auch über dritte Personen, entsprechend der ihm erteilten Auflage unterläßt (Urteil des Kreisgerichtes Fürstenwalde vom 08.05.1979) sowie Verbindungen zu negativ-feindlichen Personen im Innern der DDR einstellt.
-Pläne, Absichten und Vorhaben des Havemann, seiner Familienmitglieder, seines Freundes- und Bekanntenkreises im Rahmen seiner anwaltlichen Aufgaben in Erfahrung bringt mit dem Ziel, diese für eine positive Beeinflussung, operative Nutzung bzw. für Zersetzungsmaßnahmen zu nutzen. (Anmerkung des BStU: Entsprechend das findet sich in dem zu Prof. R. Havemann angelegten des 0V "Leitz".) (S....)
-alle vorgesehenen zivilrechtlichen, strafprozessualen u. a. Maßnahmen abstimmt, um eine politisch richtige Entscheidung zu treffen."
3. Exkurs: Erfassung von Dr. Gysi durch die HVA
Dr. Gysi war zum Zeitpunkt der Herstellung des Kontaktes durch die HA XX/OG zu ihm "für die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), Abt. XI, aktiv erfaßt und wurde von 1975 - 1977 im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Vorganges aus dem Operationsgebiet 15) für die Legende eines juristischen Beraters genutzt" (s. S. 373).
In einem Sachstandsbericht vom 17.02.1978, den die HVA/IX (Nordamerika, BRDeutscnland) verfaßte und der Bestandteil der IM-Vorlaufakte "Gregor" (s. S. 367) ist, wird dies noch etwas ergänzt. Es heißt dort;
"Gregor Gvsi ist als OPK-Vorgang für die Abteilung XI, Referat 1, MA 1121 registriert. G. wurde 1975 im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Vorganges aus dem Operationsgebiet für die Legende eines juristischen Beraters inoffiziell zur Zusammenarbeit gewonnen.
Von der zeitweiligen Erarbeitung von Abwehrinformationen abgesehen, wurde er nur auf den obigen Vorgang bezogen bis 1977 genutzt. Die ihm gestellten operativen Aufgaben hat er umsichtig und parteilich gelöst. Seine operative Einbeziehung wurde 1977 mit Beendigung des Vorganges aus dem Operationsgebiet eingestellt. Da Gysi auf dem bisher eingesetzten Arbeitsgebiet keine operative Perspektive mehr hat, ist entschieden worden, ihn zu archivieren, was jetzt vollzogen werden soll.
gez. Referatsleiter Oberstleutnant Klugow" (S. 367)
Unterstrichen wird die inoffizielle Zusammenarbeit von Dr. Gysi mit der HVA XI außerdem auch noch durch eine auf einem Suchauftrag 16) vom 06.02.1978 durch den Mitarbeiter der HVA III, Liboldt, handschriftlich vorgenommene Notiz, daß Dr. Gysi "für" die Abt. XI (der HVA) positiv erfaßt ist (vgl. ebenda, S. 315). "Mit ihm. so hält dieser Mitarbeiter weiter fest, wird eng gearbeitet."(Ebenda)
Bei der HVA entsprach die Kategorisierung inoffiziell genutzter Personen als OPK - im Unterschied zum Abwehrbereich - der dort herrschenden Praxis. Die OPK-Registrierung durch die HVA bezog sich weitgehend auch auf IM-Kandidaten.
Die inoffizielle Nutzung von Herrn Gysi durch die HVA kann nicht weiter analysiert werden, weil dazu kein Archivmaterial aufgefunden wurde. Bekanntlich konnte die HVA im Zeitraum von Frühjahr bis Sommer 1990 ihr operatives Schriftgut in eigener Zuständigkeit nahezu vollständig vernichten oder verbringen.
4. Wie bereits erwähnt, wurde der "Vorschlag zur Werbung" nicht bestätigt. Aus der IM-Vorlaufakte ergeben sich dafür keine Gründe. Bezogen auf den Zeitraum vom Anlegen des IM-Vorlaufes "Gregor" bis zur Archivierung dieser Akte, immerhin sechs Jahre, sind darin keine nennenswerten Informationen über Dr. Gysi enthalten. Ein so langer Zeitraum für ehemalige IM-Vorläufe war im MfS unüblich. Dies ist im übrigen auch deshalb ungewöhnlich, weil während dieser 6 Jahre - wie oben mehrfach angeführt - zwischen den zuständigen MfS-Offizieren Reuter und Lohr und Dr. Gysi Kontakt bestanden hatte, der sich auch in Unterlagen niedergeschlagen hatte.
ID) Suchauftrage wurden im MfS grundsätzlich dann ausgelöst, wenn eine an einer bestimmten Person "operativ interessierte"
Diensteinheit Ober die für Personenauskünfte zuständige Abt. XII verbindliche Auskunft zum konkret gegebenen Erfassungsverhältnis beim MfS erhalten wollte. Bei bereits vorliegenden Erfassungen war es der anfragenden Diensteinheit prinzipiell nicht gestattet, gegenüber der betreffenden Person "operativ aktiv" zu werden.
Nach Aktenlage der IM-Vorlauf-Akte veränderte sich der Aufklärungsstand des Persönlichkeitsbildes von Dr. Gysi in sechs Jahren nicht.
Am 13.08.1986 schrieb MfS-Offizier Lohr einen von seinem Abteilungsleiter am 14.08.1986 gegengezeichneten "Abschlußbericht", in dem es u. a. heißt:
"Der IM-Vorlauf wurde im September 1980 angelegt. Die Kontaktaufnahme erfolgte auf Grund des operativ bearbeiteten Bahro, Rudolf (0V "Konzeption"), gegen den später ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und dessen Rechtsbeistand der Kandidat übernahm. Zu seinen Mandanten gehörte auch der durch unsere Abteilung bearbeitete Robert Havemann. Obwohl der Kandidat in der ersten Zeit der mit ihm geführten Gespräche über die oben angeführten Personen Informationen über Verhaltensweisen und geplante Aktivitäten übergab, war festzustellen, daß er an seiner Schweigepflicht als Rechtsanwalt festhält. Von dieser Haltung war auch die Zusammenarbeit geprägt. Es muß eingeschätzt werden, daß die Hinweise zu Personen und Sachverhalten allgemeingültigen Charakter trugen, die, wie sich nach Überprüfungen herausstellte, größtenteils auch offiziell erlangt werden konnten. Um den Kandidaten nicht in Gewissenskonflikte mit seiner Schweigepflicht als Rechtsanwalt zu bringen, wurden die Vereinbarungen in größeren Abständen festgelegt, und es wurde vermieden, den Kandidaten mit konkreten Aufgaben zu betrauen. Auf Grund der beruflichen Stellung des Kandidaten ist auch künftig eine ersprießliche und konkrete Zusammenarbeit seitens des Kandidaten nicht zu erwarten. Es wird deshalb vorgeschlagen, die IM-Vorlauf-Akte in der Abteilung XII des MfS gesperrt abzulegen." (s. S. 378).
Diesen Darlegungen entsprach auch die Kurzbegründung auf dem "Beschluß über die Archivierung des
lM-Vorlaufes": "Er ist daher zur Aufklärung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit nicht geeignet" (vgl. S. 311).
Die IM-Vorlaufakte "Gregor" enthält weder vom damaligen Abteilungsleiter, Oberstleutnant Reuter, noch vom Leiter der HA XX, Generalleutnant Kienberg oder von einem seiner Stellvertreter einen Vermerk oder eine sogenannte Leiterentscheidung, warum diese Akte nicht schon 1980 archiviert worden war, nachdem der am 27.11.1980 geschriebene "Vorschlag zur Werbung eines IMS gem. RL Nr. 1/79" offensichtlich nicht bestätigt worden war.
In Kenntnis der bereits oben beschriebenen Dokumente, mit bezug zu GMS "Gregor", den IMS "Notar" oder "Sputnik", steht dies im Widerspruch zur tatsächlichen Praxis mit Dr. Gysi.
5. Die HA XX/9 hatte offensichtlich stets ein großes Interesse an einer Zusammenarbeit mit Dr. Gysi, auch über den Zeitpunkt der Archivierung der Vorlaufakte hinaus. Aus der Tatsache, daß die HA
XX/9 weiterhin Kontakte zu Dr. Gysi hatte, läßt sich schließen, daß die Beendigung des IM-Vorlaufs nicht den Abbruch der Gespräche zur Informationsgewinnung bedeuten sollte.
Sicher ist jedenfalls, daß der Leiter der HA XX, Generalleutnant Kienberg, diese Praxis billigte und offensichtlich über die Zusammenarbeit mit Dr. Gysi informiert war. Das wird aus einem Schreiben des Leiters der Abt. XII des MfS vom 16.07.84 an den Leiter der HA XX deutlich, indem von der Abt. XII auf die inzwischen bereits vier Jahre bestehende Vorlaufakte "Gregor" hinsichtlich ihrer langen Bearbeitungsdauer kritisch hingewiesen wurde (vgl. S. 384).
Daraufhin wurde dem Leiter der Abt. XII zum IM-Vorlauf "Gregor" mitgeteilt:
"Erfassung wird vorerst entsprechend Absprache mit Gen. Generalmajor Kienberg nicht verändert" (s. S....)
6. Dr. Gysi ist weder mündlich noch schriftlich als IM verpflichtet worden.
Für diesen Verzicht der HA XX/9, Herrn Dr. Gysi nicht als "IMS gem. RL Nr. 1/79" zu verpflichten, dürfte es gewichtige Gründe gegeben haben, die diese Entscheidung mit beeinflußten (u. a. soziale Herkunft, Elternhaus - Vater war u. a. Staatssekretär und Minister, persönlicher Umgangskreis, gewisse Unberechenbarkeit hinsichtlich seines weiteren beruflichen und politischen Werdeganges).
Die Entscheidung, das Material "Gregor" gesperrt abzulegen, ist grundsätzlich ein Ausdruck besonderer Geheimhaltung. Der Akteninhalt zum IM-Vorlauf "Gregor" allein rechtfertigte im Grunde genommen diese Sperrablage nicht. Außerdem sicherte sich die HA XX/9 mit dem Sperrvermerk die Notwendigkeit einer Information durch die Abteilung XII, sofern eine andere Diensteinheit an Dr. Gysi ein operatives Interesse entwickeln sollte.
Zusammenfassend läßt sich zur IM-Vorlaufakte weiter sagen, daß sie inhaltlich nicht der üblichen, durch eine Hauptabteilung praktizierten "zielstrebigen Aufklärung und Überprüfung der IM-Kandidaten" entspricht. Dies war offensichtlich entweder auch nicht notwendig oder die Akte ist vor ihrer Archivierung ausgedünnt worden.
Trotz fehlender IM-Verpflichtung hat es - wie oben dargelegt - eine besondere Art der Zusammenarbeit zwischen Dr. Gysi und der HA XX/9 gegeben. Insofern zeigt sich am speziellen Einzelfall eine weitere Facette der Arbeitsweise des MfS:
Nicht allein die Registrierung als IM in der Abteilung XII charakterisiert eine inoffizielle Zusammenarbeit mit dem MfS. Wegen bestimmter Interessenlagen und unter bestimmten Umständen kann das MfS im Einzelfall eine andere Art der Aktenführung wählen. Nach den Erkenntnissen des Bundesbeauftragten wurden solche Regelungen nur äußerst selten angewendet.
4.2 Zur Registrierung des IM-Vorlaufes "Gregor"
Laut Beschluß (Formblatt 1a), welcher in der aufgefundenen Akte mit der Archiv-Nr. 9564/86 enthalten ist, gab der damalige Leiter der Operativgruppe (OG) der HA XX, Oberstleutnant Reuter, am 18.09.1980 seine Einwilligung, daß der Mitarbeiter der HA XX/OG. Lohr, für sich in der Abt XII des MfS einen IM-Vorlauf mit dem vorläufigen Decknamen "Gregor" registrieren lassen konnte. Aus dem Beschluß geht weiter hervor, daß sich dieser Vorlauf auf Dr. Gysi, PKZ 160148430039, bezieht. Nach den Bestimmungen des MfS war in Verbindung mit der Registrierung dieses IM-Vorlaufes Dr. Gysi gleichzeitig in der Abt. XII "aktiv zu erfassen". Die aktive Erfassung von Dr. Gysi erfolgte am 28.10.1980. Zuvor hatte es zwischen der HA XX/OG und der HVA XI (Hauptverwaltung Aufklärung, Abt. XI), Tätigkeitsfeld Nordamerika und BR Deutschland, einen Informationsaustausch über den Charakter der passiven 16a) Erfassung von Dr. Gysi durch die HVA XI gegeben, d. h., diese Diensteinheit hatte zu Dr. Gysi unter der Archiv-Nr. AOPK 2185 (Archivierte Operative Personenkontrollakte) operatives Schriftgut archiviert (s. S. 321). Die von der HVA XI archivierte OPK-Akte zu Dr. Gysi konnte nicht aufgefunden werden.
Zur Realisierung der erneuten aktiven Erfassung Dr. Gysis mußten im Zusammenspiel der HVA, der HA XX sowie der Abt. XII (Zentrale Auskunft/Speicher) des MfS eine Reihe administrativer Maßnahmen durchgeführt werden, deren Erledigung ca. 6 Wochen in Anspruch nahm. Daraus erklärt sich die Differenz zwischen der Bestätigung des Beschlusses durch den Leiter der HA XX/ OG Reuter (18.09.1980) und der in der Abt. XII vorgenommenen Erfassung (28.10.1980). Von diesem Zeitpunkt an war Dr. Gysi ein sogenannter IM-Kandidat. Das grundlegende Ziel einer Erfassung von Personen als IM-Kandidat bestand immer darin, diese Personen zu prüfen, ob sie in der Lage und auch bereit wären, für das MfS von einem bestimmten
Zeitpunkt an als Inoffizieller Mitarbeiter tätig zu sein, der Informationen liefert und/oder Einfluß im Sinne des MfS auf Personen und Vorgänge nimmt. Diese Prüfung schloß in der Regel mit der Entscheidung für oder gegen eine Werbung als Inoffizieller Mitarbeiter ab. Dies zu prüfen und zu entscheiden war einzig und allein Sache des MfS und erfolgte ohne direktes Zutun des IM-Kandidaten.
Die Vergabe eines vorläufigen Decknamens durch den Führungsoffizier ohne Kenntnis des Kandidaten war die für einen IM-Vorlauf übliche Praxis, aber nicht ausdrücklich angewiesen. Sie war Ausdruck des ständigen Bestrebens des MfS, auch "nach innen" die Konspiration und Geheimhaltung möglichst durchgängig zu gewährleisten. In diesem Fall stimmte der Vorname des Kandidaten mit dem Decknamen "Gregor" überein, was nicht unüblich war.
Die Registrierung des IM-Vorlaufes "Gregor" am 28.10.1980 entspricht auch einer Eintragung im sogenannten Registrierbuch der Abt. XII, in welchem alle in dieser Abteilung seit 1953 bis zu ihrer Auflösung vorgenommenen Registrierungen nachweisbar erhalten geblieben sind. Mittels des Registrierbuches war zu gewährleisten, daß jede Registriernummer in jedem Registrierzeitraum (1 Jahr) und in jedem Registrierbereich nur einmal vergeben wird. Gleichzeitig war damit der Ausgangspunkt einer Registrierung sowie die zu diesem Zeitpunkt bestehende operative Verantwortlichkeit dokumentiert.
Mit der Registrierung des IM-Vorlaufes "Gregor" war entsprechend der 1. Durchführungsbestimmung zur RL Nr. 1/79 (letzte gültige IM-Richtlinie) zwingend die Bereitstellung des 1. Bandes des Teiles l von IM-Akten, der sogenannten Personalakte, vorgeschrieben. Dies galt unabhängig davon, ob die betreffenden Personen später IM wurden oder nicht.
Der Teil l der IM-Akten war zu führen
" - als IM-Vorlaufakte über den Prozeß der Gewinnung als IM
- kombinierte Personal- und Arbeitsakte bei IMK sowie bei solchen IM, die aufgrund ihrer Einsatzrichtung und operativen Möglichkeiten keine schriftlichen Berichte übergeben bzw. zu denen in der Zusammenarbeit nur vereinzelt Treffberichte anfallen." (1. Durchführungsbestimmung zur Richtlinie Nr. 1/79,8.9).
Nicht zulässig war es, andere als diese formgebundenen Akten für IM-Vorläufe bzw. für IM zu benutzen. Es durften nur die von der Abt. XII zur Verfügung gestellten Aktenhefter verwendet werden, in diesem Fall also der Teil l. Dieser ist jetzt noch vorhanden und mit der Reg.-Nr. XV/5647/80 und mit der Archiv-Nr. 9564/86 versehen.
Von Diensteinheiten des MfS vorgenommene Erfassungen von Personen waren in einer Personenkartei (Karteikarte F 16) nachzuweisen, wobei Name, Geburtsname, PKZ sowie Geburtsort festzuhalten waren.
Gleichzeitig war gemäß der Dienstanweisung Nr. 2/81 (Erfassung/Registrierung) vorgeschrieben, in einer sog. Arbeitskartei (Karteikarte Form 22) die Vorgangsart, also in diesem Falle die Kategorie IM-Vorlauf. nachzuweisen.
Beide Nachweise zum IM-Vorlauf "Gregor" sind bisher nicht aufgefunden worden. Ebenso fehlt das sog. Vorgangsheft von MfS-Offizier Lohr, in dem er seine "operative Verantwortlichkeit" für den in der Abt. XII registrierten IM-Vorlauf "Gregor" mit Unterschrift zu quittieren hatte. Diese Unterlagen, daran braucht in Anbetracht gesicherter Erkenntnisse über die "Speicherführungsprinzipien" im MfS und aller bisherigen Erfahrungen nicht gezweifelt zu werden, muß es gegeben haben.
5. Zum Vorgang einer "Operativen Personenkontrolle" (OPK) über Dr. Gysi
Im Archivbestand der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) der Hauptabteilung XX sowie der Abt. XII befinden sich einige Dokumente, die belegen, daß Dr. Gysi am 05.09.1986, also bereits ca. 3 Wochen nachdem der Beschluß zur Archivierung seiner Vorlaufakte umgesetzt worden war, in einer OPK erneut aktiv erfaßt wurde.17)
Darüber liegen vor:
- ein Eröffnungsbericht zur OPK "Sputnik" vom 01.09.1986,
- ein "Ergänzungsbericht zur OPK 'Sputnik' gegen Gysi, Gregor" vom 19.09.1986,
- eine sogenannte Arbeitskarteikarte F 22, in der u. a. die Vorgangsart (OPK), der Deckname, die Registriernummer XV 4628/86 sowie die vorgangsführende Diensteinheit (DE) nachgewiesen wurden,
- eine von der F 22 abgeleitete interne Auskunftskarteikarte F 22 a,
- eine weitere "Arbeitskarteikarte" F 77, die einer zugriffsbereiten Obersicht über den Bestand an registrierten Vorgängen einzelner Diensteinheiten sowie der Erarbeitung von entsprechenden Statistiken diente (s. S. 385) sowie
- einzelne Dokumente, die Bestandteil dieser Akte gewesen sein müssen (s. S....).
Die Personennachweiskarte F 16, die Dr. Gysi als eine im Rahmen der OPK erfaßte Person ausweist sowie die eigentliche OPK-Akte wurde bisher nicht aufgefunden.
Die Durchführung von OPK war in einer Richtlinie (zuletzt die RL Nr. 1/81) allgemein geregelt.
Auf Dr. Gysi bezogen, konzipierte der bis dahin für den IM-Vorlauf "Gregor" zuständige Lohr in dem sogenannten "Eröffnungsbericht" vom 01.09.1986 für die OPK "Sputnik" nachstehend aufgeführte konkrete Zielsetzungen:
"1. Umfassende Aufklärung der Personen und seines Umgangskreises im beruflichen und Freizeitbereich. Dazu sind besonders auch inoffizielle Möglichkeiten zu nutzen.
2. Klärung des Charakters der Beziehungen zu seinen Klienten unter dem Gesichtspunkt
- handelt es sich um echte Rechtshilfeersuchen oder versuchen Personen des politischen Untergrundes, gezielt und abgestimmt den Rechtsanwalt für ihre feindlichen Absichten zu mißbrauchen
- Erarbeitung von Hinweisen zur Klärung des Charakters der Beziehungen des Rechtsanwaltes zu operativ bekannten und feindlich eingestellten Personen im Freizeitbereich
3. Aufklärung der Verbindungen zu Personen aus dem NSW (nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet - BStU), besonders zu den in der DDR akkreditierten Korrespondenten und Mitarbeitern der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR.
- Besonders ist zu prüfen, ob angeführte Kontakte mit Wissen der vorgesetzten Dienststelle (von Dr. Gysi - BStU) unterhalten werden oder ob sie rein privaten Charakter tragen;
- in Abstimmung mit der HA II/12 und 13 sind die Kontakte nach einer möglichen geheimdienstlichen Tätigkeit aufzuklären und entsprechende Maßnahmen einzuleiten" (s. S. 385 f.).
Diese wurden am 19.09.1986 noch weiter präzisiert, wobei MfS-Offizier Lohr insbesondere "die operativ interessanten Verbindungen" von Dr. Gysi hervorhob (s. S. 387).
Oberstleutnant Lohr war inzwischen stellv. Leiter der HA XX/9 geworden und somit auch befugt, OPK anzuleiten, ohne sich die Bestätigung dafür durch seinen Vorgesetzten einholen zu müssen. Beide Eröffnungsberichte enthalten auch keinerlei Bestätigungsvermerke.
Wird berücksichtigt, daß Dr. Gysi als IM-Vorlauf "Gregor" der HA XX/9 den ranghöchsten Offizieren dieser Diensteinheit, dem Abteilungsleiter und seinem Stellvertreter, bereits 6 Jahre lang bekannt war, dann wirkt eine solche Zielstellung der OPK wie "umfassende Aufklärung der Person und seines Umgangskreises..." unlogisch bzw. aufgesetzt. Die umfassende Aufklärung der Person wäre bereits ein wichtiges Anliegen der IM-Vorfaufakte gewesen und hätte aus den bisherigen zahlreichen Kontakten bereits ersichtlich sein müssen. Bemerkenswert ist aber auch, daß in dem Eröffnungsbericht zur
OPK, der sonst übliche Hinweis auf eine bisherige Registrierung als IM oder IM-Vorlauf und der Bezug zur bisherigen Zusammenarbeit fehlten.
Berücksichtigt man weiter, daß zwischen dem Archivieren des IM-Vorlaufes "Gregor" - der zudem "gesperrt" wurde, wodurch bereits gewisse Kontrollmöglichkeiten der HA XX/9 weiterbestanden - und der Eröffnung der OPK "Sputnik" lediglich 3 Wochen vergingen, offenbart sich darin die Absicht der HA XX/9 Dr. Gysi weiterhin "aktiv erfaßt" (vgl. Erläuterung Fußnote 17) zu haben. Damit war für die HA XX/9 das alleinige Recht gesichert, mit Dr. Gysi weiterhin Kontakt zu halten, den die aus dieser Zeit stammenden Unterlagen im übrigen belegen (vgl. Im "Sputnik" im "Operativplan" vom 13.06.1988 s. S. 291 und Finanzbelege oben unter Punkt 3).
Mit Archivierung der IM-Vorlaufakte "Gregor" hätte andernfalls für die HA XX/9 vom Zeitpunkt der Archivierung an nach den Arbeitsprinzipien des MfS die Gefahr bestanden, daß die HA XX/9 aus ihrer operativen Sicht nicht mehr die notwendige "alleinige" Verfügung über Dr. Gysi behielte und außerdem nicht mehr gesichert gewesen wäre, zu Dr. Gysi anfallende wichtige Informationen auch von anderen Diensteinheiten zu erhalten.
Damit war unter veränderter Registrierung ein Zustand erhalten geblieben, in dem die HA XX/9 mit Dr. Gysi weiter zusammenarbeiten konnte wie bisher.
Der für die HA XX/9 vorteilhafte Unterschied zur Erfassung auf der Grundlage des IM-Vorlaufes bestand eigentlich nur darin, daß jetzt für die Mitarbeiter in anderen Diensteinheiten des MfS kaum noch Rückschlüsse auf eine Nutzung von Dr. Gysi durch das MfS möglich waren.
Nach den in der Behörde vorliegenden Erkenntnissen stand im Regelfall eine OPK nicht so sehr im Blickpunkt des Interesses von Vorgesetzten im MfS wie ein IM-Vorlauf, noch dazu, wenn in ihm ein bekannter Rechtsanwalt der DDR als IM-Kandidat erfaßt war. Das heißt, für die HA XX/9 hatte sich der MfS-interne Umgang mit Dr. Gysi vielleicht sogar erleichtert. Die OPK-Akte "Sputnik" ist nach Lage der Dinge vernichtet worden.
Selbst aus den fragmentarisch vorhandenen Unterlagen aus der Periode der OPK-Erfassung wird deutlich, daß das MfS auch während dieser Zeit mit Dr. Gysi zusammenarbeitete und dieser Informationen lieferte, die nach Lage der Akten das MfS so von keiner anderen Person erhalten haben konnte (vgl. S. 292).
Mit der Einleitung der OPK über Herrn Gysi wurden zu ihm gernäß der Dienstanweisung Nr. 1/80 in der Zentralen Personendatenbank des MfS (ZPDB) in der Sachverhaltsart 2.2 "Verbindungen zu gegnerischen Stellen" Informationen gespeichert, wobei hier keine weitere Erklärung über den konkret verwendeten Deskriptor mehr möglich ist18).
Exkurs: Zu einem nachträglichen Deutungsversuch eines ehemaligen MfS-Offiziers
Lohr, der frühere Stellvertretene Abteilungsleiter, erklärte dazu am 06.02.1992 in einem öffentlich gewordenen Schreiben an Dr. Gysi:
"Auf jeden Fall konnte die Akte über die OPK "Sputnik" nicht bleiben, nachdem Sie Vorsitzender der SED geworden waren. Aus unserer Sicht hätten Sie unser höchster Vorgesetzter werden können. Sicherlich verstehen Sie, daß wir uns unter diesen Umständen nicht nachweisen lassen wollten, wie umfangreich wir Sie kontrolliert hatten, deshalb wurde die OPK 'Sputnik' vernichtet." (S. 10 und 11 des genannten Schreibens)
Diese Argumentation im Nachhinein überzeugt nicht. Keinem noch so "höchsten Vorgesetzten" aus dem Parteiapparat der SED, soweit er nicht selbst im MfS tätig, war es jemals gestattet, Kenntnis über eine konkrete Materiallage zu bekommen oder selbst in operative Materialien Einsicht nehmen zu können. Dieses Prinzip der Einhaltung der Konspiration im MfS hätte auch Herr Gysi nicht durchbrechen können, selbst wenn er in eine sehr hohe Position im Parteiapparat gelangt wäre.
Offensichtlich ging es zum damaligen Zeitpunkt eher um die Verwischung von Spuren der Zusammenarbeit.
6. Fazit
1. Die vorstehenden Ausführungen mit den beigefügten Belegen zeigen, daß das MfS Dr. Gysi die Decknamen "Gregor", "Notar" und "Sputnik" zuordnete. Dr. Gysi ist demnach identisch mit der Person, die vom MfS (HA XX/9) als IM-Vorlauf bzw. GMS "Gregor", GMS bzw. IM "Notar" oder IM "Sputnik" bezeichnet wurde.
Die Recherche hat ergeben, daß die HA XX/9 diese Decknamen ausschließlich Dr. Gysi zugeordnet hat.
Ob Dr. Gysi diese Decknamen und die im MfS gebräuchlichen Termini kannte, ist offen. Gleichwohl muß es Dr. Gysi klar gewesen sein, daß seine Gesprächspartner MfS-Offiziere waren.
2. Die Analyse der aufgefundenen Dokumente erbrachte keine Anhaltspunkte dafür, daß die von der HA XX/9 als inoffiziell eingestuften Informationen, also jene, die als Quellenhinweis mit einem der o. g. genannten Decknamen versehen waren, nicht von Dr. Gysi stammen.
3. Auf Grund der in diesen Informationen genannten Personen, der kurzen zeitlichen Abstände zwischen Ereignis und der schriftlichen Abfassung der Berichte im MfS sowie nicht zuletzt auf Grund der Dialogform und des auf Mandanten von Dr. Gysi zugeschnittenen speziellen Inhalts dieser Informationen muß davon ausgegangen werden, daß diese das Ergebnis von direkt geführten Gesprächen zwischen Dr. Gysi und den MfS-Offizieren waren.
4. Der Leiter der HA XX/9, Oberst Reuter und sein langjähriger Stellvertreter, Oberstleutnant Lohr, bezeichnen Dr. Gysi in Führungsdokumenten, Berichten, Informationen, Finanzbelegen sowie in persönlichen Aufzeichnungen während der gesamten Zeit seiner Erfassung und sogar in den beiden vorangegangenen Jahren als einen inoffiziellen Mitarbeiter, als GMS oder IM. Die von Anbeginn an durch diese beiden verantwortlichen MfS-Offiziere erfolgte abteilungsinterne Bezeichnung als IM oder GMS entsprach offensichtlich ihrer Wertung des Kontaktes zu Dr. Gysi. Sie ergab sich aus der Tatsache, daß sie von Dr. Gysi Informationen aus oppositionellen Kreisen erhielten und Möglichkeiten zur Beeinflussung von Oppositionellen sahen.
Da die genannten MfS-Offiziere Dr. Gysi über einen Zeitraum von ca. zehn Jahren als IM oder GMS bezeichneten, kann ausgeschlossen werden, daß es sich hier um irrtümliche Bezeichnungen handelt. Im übrigen wurden diese Bezeichnungen von beiden leitenden Offizieren aus der HA XX/9 auch unabhängig voneinander verwendet. Es kann also davon ausgegangen werden, daß sich darin, unabhängig von der Erfassungsart als IM-Vorlauf "Gregor" von 1980 - 1986 und gleich darauf folgend als OPK "Sputnik", der inoffizielle Charakter einer 10jährigen Zusammenarbeit der HA XX/9 mit Herrn Dr. Gysi ausdrückt.
5. Dr. Gysi war von der HA XX/9 von 1980 an "aktiv" erfaßt, zuerst als IM-Vorlauf und danach in einer OPK. Damit hatte diese Diensteinheit für Dr. Gysi die "operative Verantwortung" übernommen, in deren Rahmen er vom MfS genutzt und mit ihm zusammengearbeitet wurde. Weil er den Rechtsbeistand von Oppositionellen in der DDR übernommen hatte, erhielt er aus der Sicht der HA XX/9 offensichtlich eine große operative Bedeutung. Bezogen auf die jeweiligen Mandanten konnte nur er in diesem Zusammenhang bestimmte personenbezogene Informationen liefern, die für die HA XX/9 bei ihrem weiteren Vorgehen von besonderer Wichtigkeit sein konnten. Von daher erschien es im MfS offenkundig zweitrangig, daß Dr. Gysi nicht als IM verpflichtet und förmlich registriert wurde.
Inwieweit es bei dieser Sachbehandlung eine Rolle spielte, daß der HA XX/9 bereits seit Jahren Hinweise über "kritische" Äußerungen von Herrn Gysi vorlagen, ist aus den Akten nicht zu klären. So informierte z. B. der Leiter der HA Vll am 25.08.1979 den Stellvertreter von Minister Mielke, Mittig, daß "der Rechtsanwalt Gregor Gysi sich mit einer Eingabe an das Ministerium des Innern gewandt (hat), wo er die Rechtmäßigkeit einiger Maßnahmen gegen Havemann anzweifelt" (s. S. 66, weiterer Beleg S. 336).
6. Mit den Decknamen "Gregor" und "Notar" versehene Informationen sind keineswegs Beleg dafür, daß lediglich eine Materialsammlung existierte, in der Informationen aus verschiedenartigen Quellen mit obigen Decknamen versehen und gesammelt wurden. Es gibt auch keinen Beleg dafür, daß die Dr. Gysi zugeschriebenen Informationen aus Abhörmaßnahmen stammen. Die Behauptung, hinter "Gregor" oder "Notar" verberge sich eine solche Materialsammlung, steht im Gegensatz zur Aktenlage sowie zu den beim Bundesbeauftragten vorliegenden Erkenntnissen zur Arbeitsweise der HA XX.
7. Die sechs vorgefundenen Finanzbelege gruppieren sich zeitlich um die zweite Dezemberhälfte (3mal) und um die zweite Januarhälfte (3mal) der jeweiligen Jahre. Den üblichen Gepflogenheiten des MfS entsprechend, könnte es sich hierbei um die Übergabe von Präsenten anläßlich des Jahreswechsels sowie des Geburtstages von Dr. Gysi (16.01.1948) handeln.
Damit würde aber auch zugleich deutlich, daß der zuständige MfS-Offizier Lohr die Übergabe von Präsenten auf eher unverfängliche Anlässe beschränkte. Dies entspricht einer durchaus üblichen Praxis des MfS.
Die Ausgabe von Operativgeld unter Berufung auf Registriernummern, die vom MfS nur Dr. Gysi zugeordnet wurden, belegen des weiteren die Ausführungen über den inoffiziellen Charakter der Zusammenarbeit. Besonders deutlich zeigt sich dies bei der Verwendung derartiger Gelder für "Sputnik", also der Übergabe von Präsenten an eine Person, die dem Anschein nach zu diesem
Zeitpunkt unter einer Operativen Personenkontrolle steht, also "operativ" bearbeitet wird. (Im MfS war es nicht üblich, daß "operativ bearbeitete" Personen mit Präsenten beschenkt wurden.) Der Wert der Präsente lag unter dem Durchschnitt des in der HA XX/9 üblichen.
8. Der besondere Charakter der Zusammenarbeit zwischen Dr. Gysi und der HA XX/9 kommt auch darin zum Ausdruck, daß die HA XX/9 nicht für das Rechtsanwaltskollegium Berlin, dessen Vorsitz Herr Dr. Gysi 1988 übernahm, "operativ zuständig" war. Diese Zuständigkeit oblag allein der Abt. XX/1 der Bezirksverwaltung (BV) Berlin, d. h. einer der MfS-Zentrale nachgeordneten Diensteinheit. Diese nachgeordnete Abteilung und nicht die HA XX/9 des MfS war verantwortlich für das - wie es im Sprachgebrauch des MfS hieß - "offizielle Zusammenwirken" mit dem Rechtanwaltskollegium Berlin.
9. Die "operative Zuständigkeit" der Abt. XX/1 der BV Berlin wird z. B. dadurch unterstrichen, daß Herr Dr. Gysi bis September 1980, also bis er von der HA XX/9 als IM-Vorlauf erfaßt wurde, in einem sogenannten Sicherungsvorgang 19) der Abteilung XX der BV Berlin bereits aktiv erfaßt war, was deren operativen Zuständigkeit entsprach (s. S. 320).
Die dabei seinerzeit angefallenen Unterlagen sind bei der "Übernahme" von Dr. Gysi durch die HA XX/9 am 22.09.1980 durch den MfS-Offizier Reuter für die IM-Vorfaufakte übernommen worden. Die obengenannte Erfassung in einem Sicherungsvorgang unterscheidet sich also deutlich von jener Erfassung durch die HA XX/9 des MfS, die für die Bearbeitung von Opposition