Kohl
kämpft in eigener Sache
Ex-Kanzler will
Änderung des Stasigesetzes verhindern
Von Karl-Heinz Baum (Berlin)
Altkanzler Helmut Kohl versucht nach Angaben aus der
CDU/CSU-Fraktionspitze zu verhindern, dass der Bundestag das
Stasi-Unterlagen-Gesetz nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts ändert. Der Deutsche Presserat
sieht im Urteil zu Kohls Stasiakten die Presse- und
Informationsfreiheit eingeschränkt. Der Innenausschuss
veranstaltet am Donnerstag eine Anhörung über die Lage des
Zugangs zu Stasiakten Prominenter nach dem Kohl-Urteil.
"Helmut Kohl baggert bei uns ganz schön, um die vom
Bundesverwaltungsgericht geschaffene Rechtslage zu Stasi-Akten
Prominenter zu erhalten", erfuhr die Frankfurter
Rundschau aus der Fraktionsspitze der Unionsparteien.
Nicht überraschend sei, dass Kohl dafür eintritt, die ihm
genehme Auslegung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes beizubehalten.
Elektrisiert habe die Fraktion jedoch
Kohls Besuch beim 50. Geburtstag des letzten
DDR-Innenministers Peter Michael Diestel im Februar. Diestel,
der 1990 die Stasi mit auflöste, meint, die Aufarbeitung der
Vergangenheit mit Stasi-Akten vergifte die Atmosphäre in
Deutschland und stehe einer mentalen Einheit entgegen. Dazu
sagte ein CDU-Abgeordneter der FR: "Kohls Besuch
bei Diestel sollte doch ein politisches Signal sein. Er wollte
doch nicht bloß Blumen vorbei bringen."
Ob das Gesetz noch in dieser Wahlperiode geändert wird,
ist offen. Die Unionsfraktion steht keineswegs geschlossen
hinter dem Kohl-Urteil, deshalb ist des Altkanzlers Einsatz in
eigener Sache nötig. Im Gegensatz zu Kohl befürworten unter
anderen Rainer Eppelmann, Hartmut Büttner und Günter Nooke
eine Änderung des Gesetzes, die den Zugang unter bestimmten
Bedingungen erlauben und eine Schwärzung in vielen Akten
verhindern würde. In der SPD-Fraktion ist Bundesinnenminister
Otto Schily strikt gegen eine Änderung, neben anderen wollen
Markus Meckel, Stephan Hilsberg, Gunter Weißgerber und Gert
Weisskirchen die bewährte Praxis der Stasiakten-Behörde im
Grundsatz wieder herstellen. Die Bündnisgrünen sind ziemlich
geschlossen dafür, FDP und PDS dagegen.
"Wenn wir die große Koalition der Vernunft wie 1991
bei der Verabschiedung des Gesetzes erneut herstellen können,
sollten wir es noch machen können", sagte Eppelmann am
Dienstagabend bei einer Veranstaltung der vom Bundestag
eingesetzten "Stiftung Aufarbeitung" in Berlin. Er
zweifelt aber, ob das so kurz vor der Wahl noch gelingen kann
und schlägt deshalb vor, notfalls die Entscheidung bis nach
der Wahl zu vertagen.
Die Befürworter der Gesetzesänderung verweisen auf den
Deutschen Presserat. Dieser wirft dem Gericht vor, "die
Position der Presse und die Grundsätze der Presse- und
Informationsfreiheit nicht berücksichtigt" zu haben. Er
fordert den Bundestag auf, das Spannungsverhältnis zwischen
Persönlichkeitsrecht und öffentlichem Informationsinteresse
"neu auszubalancieren". Mit dem Urteil sei "ein
schleichendes Ende der Aufarbeitung vorgezeichnet". Kohl
sei mit seiner Verweigerung Beispiel dafür, dass ein großer
Teil Prominenter den vom Gericht gezeigten Ausweg nicht geht
und die Einwilligung zur Einsicht in ihre Akten ebenfalls
verweigern werde.
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© Frankfurter Rundschau 2002
Dokument erstellt am 24.04.2002 um 21:04:53 Uhr
Erscheinungsdatum 25.04.2002
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